Änderungsschneider

Wenn die Kundschaft aus allen Nähten platzt, dann bist du als Änderungsschneider der Retter in der Not.
Du bist kompetenter Ansprechpartner in Sachen Änderungen, Reparaturen und kreative Modernisierungen an Kleidungsstücken für sie und ihn.
Auch Heimtextilien, wie Vorhänge oder Decken, bringst du mit viel handwerklichem Geschick und technischem Verständnis auf die richtige Länge, versiehst sie mit Applikationen oder bringst sie einfach in Ordnung.

In der zweijährigen Ausbildungszeit eignest du dir Fachkenntnisse an über die Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten der verschiedensten Materialien.
Auch musst du beispielsweise bei Hose, Rock oder Gardine auf die besonderen Verarbeitungsweisen achten.
Die unterschiedlichen Schneidertechniken musst du entweder mit den Händen, einer herkömmlichen Nähmaschine oder einer Spezialnähmaschine umsetzen.
Wenn du das alles drauf hast, kannst du deine Kunden kompetent beraten und ihnen auch gute Vorschläge zur Umsetzung ihrer Änderungswünsche machen.

In Änderungsateliers bist du in diesem Beruf gefragt, um die Qualität der Schneider-Arbeiten mit sicherem Farb- und Formempfinden zu gewährleisten.
Auch Konfektionsabteilungen von Mode- und Kaufhäusern brauchen dich. Voraussetzung ist natürlich, dass du Spaß am Umgang mit Textilien hast. Nach der bestandenen Prüfung kannst du zudem noch die auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung zum Maßschneider oder zum Modeschneider dranhängen. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschlusss, Realschulabschluss, Abitur 

Besonderheiten

Änderungsschneider/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).

Diese bundesweit geregelte 2-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk angeboten.
Es ist auch eine schulische Ausbildung möglich.
Die Ausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin kann ggf. durch die darauf aufbauende Ausbildung Maßschneider/in oder Modeschneider/in ergänzt werden.
Die Ausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin kann mit 2 Jahren auf die Ausbildung zum Maßschneider / zur Maßschneiderin angerechnet werden kann. 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider / zur Änderungsschneiderin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

2 Jahre ( 24 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Empfehlung des Landesverband des Niedersächsischen Damenschneiderhandwerks e.V.
mass-schneider-niedersachsende.businesscatalyst.com/  

Berichtshefte

Berichtshefte erhalten Sie bei der Handwerskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. 

Sonstige Informationen

Berufsbezeichnung:
Änderungsschneider / Änderungsschneiderin
Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I S. 1292)

Arbeitsgebiet:
Änderungsschneider / Änderungsschneiderinnen arbeiten in Änderungsateliers oder in den Konfektionsabteilungen von Mode- und Kaufhäusern.

Berufliche Fähigkeiten:
Änderungsschneider / Änderungsschneiderinnen
* ändern, modernisieren und reparieren Kleidungsstücke und Heimtextilien,
* nehmen Änderungsaufträge an und beraten die Kunden über Änderungsmöglichkeiten und Kosten,
* planen die Arbeitsschritte zur Änderung von Kleidungsstücken und Heimtextilien,
* führen Eingangskontrollen durch und disponieren die Materialien,
* handhaben Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen,
* bereiten Klein- und Großstücke sowie Hilfsstoffe für Änderungen vor,
* führen Bügelarbeiten aus,
* führen Näharbeitsgänge mit Maschine und von Hand aus,
* dokumentieren Auftrags- und Änderungsdaten,
* berücksichtigen die Sicherheit und den Gesundheitschutz bei der Arbeit, den Umweltschutz sowie die Wirtschaftlichkeit,
* führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.

Quelle: www.bibb.de