Augenoptiker

Den richtigen Durchblick haben viele Menschen nur mit Brille. Wenn die Augen schwächeln, erkennt man ohne Sehhilfe die rote Ampel viel zu spät, die Buchstaben in der Zeitung sind undefinierbare Flecken und beim Fernsehen hat man immer das Gefühl, in der letzten Reihe zu sitzen. Mit Brille dagegen kann das Leben eine wunderbar klare Angelegenheit sein.
Als Augenoptiker kümmerst du dich in zweierlei Hinsicht ums Auge. Im Vordergrund steht bei deiner Arbeit natürlich die richtige Sehschärfe.
Du suchst für deinen Kunden das Glas mit dem perfekten Schliff zur Korrektur seiner Sehschwäche oder eben die entsprechende Kontaktlinse. Aber auch das Äußere kommt bei dir nicht zu kurz.
Damit deine Kunden auch positiv ins Auge stechen, kennst du immer den letzten Schrei der Brillenmode und hast einen Blick dafür, welche Fassung ihnen am besten zu Gesicht steht.
Denn deine Kunden wollen nicht nur scharf sehen, sondern auch eine gute Optik.

Während deiner Ausbildung lernst du den sicheren Umgang mit den optischen Geräten in der Werkstatt und eignest dir spezielles mathematisches und physikalisches Wissen rund ums Auge an.
In deiner täglichen Praxis ist aber die individuelle Beratung deiner Kunden ebenso wichtig.
Bist du also kommunikationsfreudig, modebewusst sowie hilfsbereit und verbindest technisches Interesse mit einer praktischen Begabung - dann bist du genau richtig in diesem Beruf. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Spaß am Umgang mit Menschen, am Beraten, Verkaufen und Gestalten.
Volle Konzentration auf genaues Arbeiten und Umgang mit der aktuellen Mode sind unabdingbar. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Augenoptiker-Handwerk
    * Meister im Augenoptiker-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker / zur Augenoptikerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Berichtshefte

Berichtshefte erhalten Sie beim Landesinnungsverband des Augenoptiker-Handwerks in Hannover.