Bäcker

Diese Zahlen klingen nun wirklich nicht nach kleinen Brötchen: 400 Brotsorten und etwa 1.200 Arten Feingebäck werden in deutschen Bäckereien Tag für Tag hergestellt. Die Vielzahl von frischen Leckereien wird von dir und deinen Kollegen mit handwerklichem Geschick, moderner Technik sowie ausgesuchten Rohstoffen hergestellt und den Kunden angeboten.

Dreikornbrot, Croissants und knusprige Baguettes: Die Produktpalette in diesem Gewerbe ist groß. Als Bäcker bist du in der Lage, dich immer wieder auf neue Gewohnheiten der Verbraucher einzustellen, zum Beispiel auf den Wunsch nach ballaststoffreichen Backwaren und Vollkornprodukten. Mit Können, Technik und cleverem Marketing greifst du derlei neue Ernährungstrends immer wieder auf.

Ein guter Riecher, feiner Geschmack und Einfühlungsvermögen gehören in diesem Beruf dazu. Mit Hilfe von computergesteuerten Mehlsilierungsanlagen, automatischen Knet- und Rührmaschinen sowie vollelektronischen Backöfen bewältigst du die vielfältigen Aufgaben in deinem Beruf - und bekommst alles gebacken. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.

Spaß am Umgang mit Menschen, am Beraten, Verkaufen und Gestalten.

Der ideale Beruf für ausgeschlafene junge Leute, die gern früh Feierabend haben. 

Besonderheiten

Seit dem 01.08.2004 gilt eine neue Ausbildungsordnung, in der neben den traditionellen Ausbildungsinhalten insbesondere die elektronische Datenverarbeitung, Arbeiten im Team, Planungssicherheit sowie die Kundenerwartung Berücksichtigung findet.

Weitere Informationen hierzu finden Sie beim

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Homepage: www.baeckerhandwerk.de  

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Bäcker-Handwerk
    * Lebensmitteltechniker
    * Meister im Bäcker-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
    * Gute Aussichten für einen Start in die Selbständigkeit mit der Meisterprüfung. Der Beruf Bäcker ist weitgehend unabhängig von konjunkturellen Schwankungen.
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker / zur Bäckerin finden Sie hier:

www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

www.baeckerhandwerk.de/  

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Bäcker-Innungen erhältlich. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.baeckerhandwerk.de