Bestattungsfachkraft

Es ist eine sensible Aufgabe, die viele Fähigkeiten erfordert: Im Trauerfall unterstützt du als Bestattungsfachkraft Menschen, die einen Angehörigen verloren haben. Aus diesem Grund benötigst du neben fachlichen Kenntnissen bei deiner Arbeit ein gutes Gespür für die Situation. Einfühlungsvermögen ist für dich als Bestattungsfachkraft eine wichtige Voraussetzung.

Zu deinen Aufgaben gehören die fachgerechte Überführung und Behandlung von Verstorbenen ebenso wie die organisatorische und verwaltungsmäßige Abwicklung von Begräbnissen bei Erd- und Feuerbestattungen. Weil du auch Särge ausstattest sowie anpasst und dabei mit modernen Werkzeugen und Maschinen umgehst, solltest du zusätzlich handwerkliche Fähigkeiten mitbringen. Daneben musst du kaufmännisch fit sein, um über Bestattungsvorsorge und verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten beraten und entsprechende Angebote unterbreiten zu können. Außerdem kennst du dich mit Rechtsvorschriften, Gesundheitsbestimmungen und den Bräuchen rund um die Bestattung aus.

Als Bestattungsfachkraft arbeitest du in erster Linie in Bestattungsunternehmen und in der Friedhofsverwaltung. Du solltest für diesen Ausbildungsberuf die Fähigkeit mitbringen, den richtigen Ton zu treffen. Auch dein Gespür für die Gefühle der Menschen ist gefragt. Wenn du eine vielfältige anspruchsvolle Tätigkeit suchst und mit Tod und Trauer umgehen kannst, dann könnte dies der richtige Beruf für dich sein. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.

Passend für Leute, die den richtigen Ton treffen, ein Gespür für die Gefühle der Menschen haben, keine Angst vor dem Umgang mit Tod und Trauer haben und Vielfalt suchen. 

Aufstiegschancen

Fortbildung zum Geprüften Bestatter, Fortbildung zum Funeralmaster, Ausbildung zum Thanatopraktiker. 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V.

www.bestatter.de/ class="uni-cr-br">  

Berichtshefte

Die Berichtshefte sind bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim erhältlich. 

Sonstige Informationen