Bodenleger

Du kümmerst dich um jemanden, der ständig mit Füßen getreten wird. Die Rede ist vom Fußboden. Als Bodenleger richtest du dich dabei ganz nach dem Geschmack der künftigen Nutzer - ob Teppichboden, Linoleum, Laminat oder Fertigparkett. Auch kann der Boden ganz unterschiedliche Zwecke erfüllen. Er trägt eine Familie in ihrem Wohnzimmer, gibt den Untergrund für anspruchsvollen Fußball in der Sporthalle - oder hält sogar den schweren Bedingungen eines Industriebetriebs stand.
Damit der jeweilige Untergrund keine wacklige Angelegenheit ist und dazu noch gut aussieht, weißt du, wie der Boden vorzubehandeln ist. Und du kannst entscheiden, welche Verlegetechnik die beste für den jeweiligen Fall ist. Die Vielfalt von Materialien, Designs und Funktionen machen das Bodenlegen zur spannenden Sache. Auf der Baustelle arbeitest du zwar eigenständig, aber musst auch das Team immer im Blick haben - mit anderen Handwerkern arbeitest du eng zusammen.
Zu den Aufgaben eines Bodenlegers gehört auch, den Kunden zu beraten - du musst also gut mit Menschen umgehen können. Außerdem solltest du dazu gestalterisches Talent mit hervorragenden Materialkenntnissen verbinden. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Spaß am Gestalten, Rechnen, Zeichnen und handwerkliches Geschick sind hier gleichermaßen gefordert. 

Besonderheiten

Die handwerkliche Ausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin ist im Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit dem in der Anlage B der Handwerksordnung verzeichneten handwerksähnlichen Gewerbe "Bodenleger" begründet.

Bei entsprechender Voraussetzung ist die Ausbildung auch in einem Parkettleger-, Maler-und Lackierer-, Estrichleger- oder Raumausstatter-Betrieb möglich. 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin finden Sie hier:

www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik

www.zv-parkett.de/  

Berichtshefte

Sind bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim erhältlich.