Brunnenbauer

Wasser ist ein kostbares Gut. Die Menschen brauchen es, um zu überleben. Wir nutzen es zum Trinken, aber auch zum Kochen oder zum Waschen. Und auch die Industrie benötigt Wasser dringend - etwa zum Kühlen ihrer Motoren und Produktionsanlagen.

Mit geologischen Grundkenntnissen und Kennerblick stellst du die Bodenbeschaffenheiten fest und bestimmst, welche Materialien und Arbeitsgeräte für die Bohrung benötigt werden. Dann zapfst du die Wasservorräte mit modernen Geräten an - und schützt das Grundwasser durch spezielle Techniken vor Verschmutzung.

Wenn du deine handwerklichen Fähigkeiten für die Umwelt und für den Menschen einsetzen willst, findest du hier deinen Beruf und vielleicht deine Berufung. Als Brunnenbauer sorgst du dafür, dass uns ausreichende Mengen Wasser zur Verfügung stehen.

Der Beruf des Brunnenbauers ist aktueller denn je. Denn du wirst auch für den Anlagenbau benötigt. Etwa wenn es darum geht, Erdwärme zum Heizen von Gebäuden oder zur Warmwasseraufbereitung zu nutzen. Auch bei großen Bauprojekten ist der Brunnenbauer gefragt. Du baust dort aber nicht nur Brunnen zur Trinkwassergewinnung, sondern bohrst auch Schächte zum vorübergehenden Abpumpen von Grundwasser, damit Fundamente auf festem Boden stehen. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Brunnenbauer/Brunnenbauerin finden Sie hier:

www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Berichtshefte

sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter hrrp://www.bauen-hat-zukunft.de 

Sonstige Informationen

Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihren Auszubildenden bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und den Überbetrieblichen Lehrgangsgebühren zu erhalten.

Internet: www.soka-bau.de