Elektroniker

Du suchst eine Aufgabe, die unter anderem "Spannung" und viele Möglichkeiten verspricht? Dann ist Elektroniker wahrscheinlich das Richtige für Dich.

In diesem Beruf bist du in einem sehr großen und vielfältigen Arbeitsfeld tätig und deckst einen großen Aufgabenbereich ab. Aus diesem Grund kannst du auch aus drei Fachrichtungen wählen und in den Feldern Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik tätig sein.

Du kannst Gebäude - vom Flughafen bis zum Einfamilienhaus - managen. Dabei kümmerst du dich beispielsweise um Fotovoltaikanlagen, Schalt-, Verteilanlagen und Netze. Aber auch elektrische Wärmepumpen und Beleuchtungsanlagen gehören dazu. Darüber hinaus sorgst du für Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und bist für Blitz- und Überspannungsschutzsysteme zuständig.

Ein zweiter Arbeitsbereich für Elektroniker sind Automatisierungssysteme wie speicherprogrammierbare Steuerungen und entsprechende Programme. Mit ihrer Hilfe erhalten mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch angetriebene Automaten und Roboter die Befehle für das, was sie tun sollen.

Und drittens kannst du im Feld der Informations- und Telekommunikationstechnik dafür sorgen, dass über Internet, E-Mail, Telefon, Fax und Bildschirmkonferenz die Verständigung mittels Sprache, Text und Bildern über weite Entfernung möglich ist. Gefahrenmeldeanlagen, Konferenztechnik in Tagungsräumen sowie Signal- und Sprechanlagen im Wohnungsbereich ergänzen das Spektrum dieses spannenden Ausbildungsberufs. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. 

Besonderheiten

Die elektrotechnischen Ausbildungsberufe wurden 2003 und 2008 neu geordnet.

Die ehemaligen Berufe Elektroinstallateur, Elektromechaniker und Fernmeldeanlagenelektroniker wurden zum neuen Ausbildungsberuf Elektroniker mit entsprechenden Fachrichtungen zusammengefasst.

Nach der Grundausbildung - ab dem dritten Lehrjahr - sind folgende Fachrichtungen vorgesehen:

1. Energie- und Gebäudetechnik (ehemals Elektroinstallateur),
2. Automatisierungstechnik (zum Teil ehemals Elektromechaniker),
3. Informations- und Telekommunikationstechnik (ehemals Fernmeldeanlagenelektroniker).

Mit der Ausbildungsordnung von 2008 wurde die "gestreckte Gesellenprüfung" eingeführt. D.h. die Leistungen der zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres vorgesehenen ehemaligen Zwischenprüfung werden als Teil I der Gesellenprüfung in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung (Teil II) einbezogen. 

Aufstiegschancen

Betriebsassistent im Elektrotechnik-Handwerk, Meister im Elektrotechnik-Handwerk, Betriebswirt des Handwerks, Techniker. 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker / zur Elektronikerin vom 25.07.2008 

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre (42 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. 

Sonstige Informationen

Aktuelle Infos zur Ausbildung in den elektrotechnischen Berufen gibt es unter www.ezubis.de