Estrichleger

Dein Werk als Estrichleger kann man nicht sehen, aber man spürt und hört es. Denn du sorgst für den baulichen Wärmeschutz des Fußbodens und für den Luft- und Trittschallschutz. Ohne dich wäre das Parkett kalt und die anderen Mieter würden laut erscheinen.

Dein Aufgabenbereich liegt zwischen Oberkante Rohdecke bis Oberkante Nutzbelag (wie Teppich oder Parkett). Du bist damit der Spezialist des Fußbodenaufbaus. Du musst dir - je nach gewünschten Eigenschaften des Bodens und Einsatzort - überlegen, welche Mixtur des Estrichs du verwenden willst. Du benutzt Verbund-Estriche, schwimmende Estriche oder trägst Estriche auf Trennschichten auf.

Estriche für Sonderzwecke gehören ebenso zu deinem Gebiet wie alle Arten von Versiegelungen, Beschichtungen und Imprägnierungen sowie das Verlegen von Belägen aus Textilien, Gummi, Kork und Kunststoffen. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. 

Besonderheiten

Der Estrichleger ist der Spezialist für Fußbodenkonstruktionen. Ob Neubauten, Altbausanierung oder Industriebauten - ohne den Estrichleger läuft hier gar nichts. Aber nicht nur das Arbeitsumfeld ist sehr abwechslungsreich, auch die geforderten Kenntnisse sind sehr vielseitig: der Estrichleger ist der Fachmann für die verschiedenen Werkstoffe und deren Verarbeitung bis hin zu den Werten der Schallschutz- und Wärmeverordnungen.

Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung mit dem Abschluss Ausbaufacharbeiter/in (2 Jahre = Stufe 1) erfolgen und kann bei einem Jahr Verlängerung (Stufe 2) zum Berufsabschluss Estrichleger/in führen. 

Aufstiegschancen

Betriebsassistent im Estrichleger-Handwerk, Meister im Estrichleger-Handwerk, Betriebswirt des Handwerks. Gute Aussichten für einen Start in die Selbständigkeit mit der Meisterprüfung. 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Estrichleger/Estrichlegerin finden Sie hier: www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.

Internet: www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/home-de  

Sonstige Informationen

Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihren Auszubildenden bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und den Überbetrieblichen Lehrgangsgebühren zu erhalten.