Fachverk. im Lebensmittelhandwerk

Das Verkaufen beginnt, wenn der Kunde das Bäcker-Fachgeschäft betritt. Durch den Duft der frischen Backwaren, die angenehme Atmosphäre im Verkaufsraum und ein freundliches Lächeln, fühlt sich der Kunde wohl.

Seine Erwartungen sind hoch. Er will individuell beraten werden und alle seine Fragen fachkundig beantwortet haben. Für die Fachverkäuferin kein Problem. Sie kann sich auf den Kunden einstellen und weiß, wovon sie spricht.

In Deutschland werden ca. 400 Brotsorten und über 1.200 Arten von Klein- und Feingebäck angeboten. Nicht, dass jeder Bäcker so eine reichhaltige Auswahl bietet, aber die Fachverkäuferin muß die Vielfalt kennen - über Bekömmlichkeit, Zusammensetzung, Geschmack ihres Angebots Bescheid wissen.

Zu ihren Aufgaben gehört nicht nur die Kundenberatung, sie kümmert sich auch um die ansprechende Dekoration, Geschenkpackung sowie appetitliche Warenpräsentation. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.

Ein Beruf für alle, die gern mit Menschen umgehen und an einer abwechslungsreichen Tätigkeit interessiert sind. 

Aufstiegschancen

*Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO) – der Meistertitel für Kaufleute (www.kfm-fachwirt.de)
*Verkaufsleiter/in
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin finden Sie hier: www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Internet: www.baeckerhandwerk.de/  

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich.