Feuer fasziniert den Menschen seit jeher. Als Feuerungs- und Schornsteinbauer sorgst du dafür, dass wir es auch heute effektiv und sicher nutzen können. Für deinen Job musst du die Aufgaben eines Maurers ebenso beherrschen wie die eines Beton- und Stahlbetonbauers. Denn du baust Schornsteine für die Industrie, Fernheizwerke oder Blockheizkraftwerke und kleidest Industrieöfen oder Müllverbrennungsanlagen feuerfest aus. Die Schornsteine ragen auch mal bis zu 300 Meter in die Höhe.
1.400 Grad Celsius - so hohe Temperaturen herrschen in den Industrieöfen und Feuerungsanlagen, mit denen du zu tun haben kannst. Da ist es extrem wichtig, tragende Konstruktionen vor der Hitze zu schützen. Das gelingt dir mit besonderen feuerfesten und wärmedämmenden Baustoffen.
Nicht nur in der chemischen, keramischen und in der Hüttenindustrie, sondern auch bei Raffinerien und Dampferzeugern ist dein Know-how und Können gefragt. Zu deinem Aufgabengebiet gehören darüber hinaus die Konstruktion und die Montage von Blitzschutzeinrichtungen.
Bist du Feuer und Flamme für diesen Beruf? Einige Voraussetzungen musst du mitbringen: Ein Feuerungs- und Schornsteinbauer sollte körperlich fit, flexibel sowie handwerklich begabt sein. Außerdem musst du über eine schnelle Auffassungsgabe verfügen. Und damit deine Arbeit nicht zu einem gefährlichen Spiel mit dem Feuer wird, brauchst du eine große Portion Verantwortungsgefühl und solltest außerordentlich gewissenhaft sein.
Voraussetzungen
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur
Besonderheiten
Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung mit dem Abschluss Hochbaufacharbeiter/in (2 Jahre = Stufe 1) erfolgen und kann bei einem Jahr Verlängerung (Stufe 2) zum Berufsabschluss Feuerungs- und Schornsteinbauer/in führen.
Aufstiegschancen
Betriebsassistent im Handwerk, Meister, Betriebswirt des Handwerks
Ausbildungsordnung
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin finden Sie hier: www.bibb.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre (36 Monate)
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage).
Quelle der Informationen
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
Internet: www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/home-dec
Zusatzinformation
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bauen-hat-zukunft.de
Sonstige Informationen
Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihren Auszubildenden bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und den Überbetrieblichen Lehrgangsgebühren zu erhalten.