Kraftfahrzeugmechatroniker

Es ist eine runde Sache, wenn der Motor rund läuft. Tut er dies nicht, ist das ein Fall für den Kraftfahrzeugmechatroniker. In diesem Beruf beschäftigst du dich aber nicht nur mit dem Motor, sondern auch mit Fahrwerk, Bremsen oder Abgasanlage. Sprich: Du kümmerst dich um Wartung und Reparatur moderner Fahrzeuge, zu deren Ausstattung viel Elektronik gehört.

Dabei ist der Umgang mit entsprechend modernen Mess- und Prüfgeräten gefragt, mit denen du die Fehler im System aufspürst. Aber nicht nur das: Trotz aller Computertechnik ist jedes Fahrzeug ein komplexes mechanisches Gebilde, das durch einen Motor angetrieben wird. Auch hier reparierst und wartest du, denn als Kraftfahrzeugmechatroniker kennst du dich in beiden Bereichen aus. Von der Diagnose und Behebung der Fehler bis hin zur Probefahrt. Ob Pkw, Lkw oder Motorrad: Dieser Beruf wird für Autofreaks bestimmt nicht langweilig.

Als Kraftfahrzeugmechatroniker gibt es zahlreiche Einsatzorte für dich: nicht nur in Werkstätten, sondern auch bei Herstellern, Importeuren oder Unternehmen mit eigenem Fuhrpark. Stets arbeitest du gut abgestimmt mit deinen Kunden im Team und sorgst mit handwerklicher Sorgfalt dafür, dass die Kiste läuft und läuft und läuft... 

Voraussetzungen

Hauptschule, Realschule oder Abitur 

Besonderheiten

Ab dem dritten Lehrjahr sind folgende Schwerpunkte vorgesehen:

* Personenkraftwagentechnik
* Nutzfahrzeugtechnik
* Motorradtechnik
* System- und Hochvolttechnik
* Karosserietechnik

Weitere aktuelle Informationen zu den neugeordneten Berufen finden Sie unter www.autoberufe.de (Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, Franz Lohe-Str. 21, 53129 Bonn, Tel.: 0228-9127-0, Fax: 0228-9127-150, Email: zdk@kfzgewerbe.de).

Mit der Ausbildungsordnung von 2003 wurde die "gestreckte Gesellenprüfung" eingeführt. Die Leistungen der zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres vorgesehenen Zwischenprüfung werden somit als Teil I der Gesellenprüfung in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung (Teil II) einbezogen.  

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Kraftfahrzeugtechnik-Handwerk
    * Meister im Kraftfahrzeugtechnik-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker / zur Kraftfahrzeugmechatronikerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre (42 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. Informationen unter: www.autofachmann.de 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.autoberufe.de