Land- und Baumaschinenmechatroniker

Bodenbearbeitung, Ernte und Umweltpflege: In der Landwirtschaft kommen teilweise riesige Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen zum Einsatz. Ähnliches gilt für Baustellen, zum Beispiel in Wäldern oder auf Golfplätzen. Wenn ein solcher Mähdrescher, Traktor oder ein anderes Gerät seinen "Geist" aufgibt, dann schlägt deine Stunde als Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik.

Die unterschiedlichen Maschinen haben es in sich: Hydraulik, Pneumatik, Elektronik und Elektrik. Da musst du mit Köpfchen und Laptop Fehler aufspüren und manchmal auch mit "Muckis" ran. Quasi als Tausendsassa reparierst du selbstständig so ziemlich alles - Motoren und Getriebe, vom Mähdrescher bis hin zu Forst- und Baumaschinen. Auch Gartengeräte und Maschinen für die Landschaftspflege nimmst du dich an.

In diesem Beruf gibt es Abwechslung in Hülle und Fülle: Du arbeitest in Reparaturwerkstätten oder an der frischen Luft. Du bist nicht nur in der Produktion von Um- und Anbaugeräten tätig, sondern hast auch Umgang mit Menschen bei der Kundenberatung.

Du musst bei deiner Arbeit schon mal auf dem Hof, im Wald und auf der Flur zupacken. Aber du brauchst auch Talent und Wissen, um die Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen instand zu setzen und zu warten. Alles in allem: Ein Wahnsinnsspektrum, das handwerkliches Geschick bei der Metallbearbeitung und den Umgang mit Hightech erfordert. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur 

Besonderheiten

Dieser Ausbildungsberuf entspricht inhaltlich dem "Landmaschinenmechaniker" in der neuen Fassung.

Mit der neuen Ausbildungsordnung wird die "gestreckte Gesellenprüfung" zunächst in Erprobung durchgeführt. Die Leistungen der zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres vorgesehenen Zwischenprüfung werden somit als Teil I der Gesellenprüfung in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung (Teil II) einbezogen. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Handwerk
    * Meister
    * Betriebswirt des Handwerks
 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung im Land- und Baumaschinentechnikerhandwerk finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre (42 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.landmaschinenverband.de