Mediengestalter für Digital- und Printmedien

Die Früchte deiner Arbeit als Mediengestalter sind ein echter Hingucker. Denn du organisierst, kombinierst und optimierst Daten für die Nutzung in unterschiedlichen Medien. Du überträgst sie zudem elektronisch und erstellst Medienprodukte. Als Mediengestalter arbeitest du mit Schriften und Farben, Grafiken und Bildern. Du nutzt Datenbanken und unterschiedliche Systemplattformen.

Das vielfältige Berufsfeld bietet dir einige spannende Bereiche, in denen du tätig sein kannst: In der Fachrichtung "Beratung und Planung" lernst du nicht nur, wie du erfolgreich mit Kunden kommunizierst und ein Marketingziel verfolgst, sondern auch, wie du ein Medienprojekt konzipierst und vorstellst.

In der Fachrichtung "Gestaltung und Technik" lernst du, Produktionsschritte zu planen und Softwaretools einzusetzen. Zudem erfährst du auch, wie du den Produktions-Workflow und Ausgabeprozesse steuerst, Ergebnisse übergibst und Netzwerke verwaltest. Aufbauend auf Kundenvorgaben und eigenen Ideen bearbeitest du Bilder und bist für die Typografie verantwortlich.

In der Fachrichtung "Konzeption und Visualisierung" erfährst du hingegen viel über Kundenbriefing und Auftragsziele, Zielgruppendefinition und kreative Konzeptionserstellung. Darüber hinaus entwickelst du Gestaltungsvarianten und bereitest Medienprodukte präsentationsreif vor.

Für deine Arbeit als Mediengestalter Digital und Print sind folgende Voraussetzungen hilfreich: Dir sollte die Arbeit im Team liegen und du solltest gut mit Kunden umgehen können sowie Spaß an moderner Technik haben. 

Besonderheiten

In diesem Jahr wurde der im Jahr 2007 grundlegend novellierte Ausbildungsberuf einer Teilnovellierung unterzogen. Dabei wurden lediglich neue Wahlqualifikationen in die Ausbildungsordnung aufgenommen. Durch die Schaffung der Wahlqualifikationen Dekorvorlagenherstellung I-III konnte der bisherige Ausbildungsberuf des bisherigen Dekorvorlagenherstellers in die Ausbildungsordnung integriert und damit aufgehoben werden. Ebenfalls aufgehoben wurden die Berufe Fotomedienlaborant und Fotolaborant, die nun durch die Wahlmöglichkeiten Fotolabortechnik sowie Großformatiger Digitaldruck I und II in der Mediengestalterausbildung abgedeckt werden können.

Neben der Integration bestehender Berufe wurden auch vollkommen neue Inhalte in die Verordnung aufgenommen. So können Mediengestalter Digital und Print jetzt auch durch entsprechende Wahlqualifikationen für die Tätigkeitsfelder 3D-Grafikerstellung, Contenterstellung und Social-Media (Plattformen zur interaktiven Kommunikation) qualifiziert werden.

Wichtig ist der Hinweis, dass sich für die bestehenden Inhalte gemäß der Verordnung aus dem Jahr 2007 sowie die bisherigen Wahlqualifikationen und die Prüfungsstruktur durch die neuen Wahlqualifikationen keine Änderungen ergeben. 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Bundesverband Druck und Medien e.V.
www.bvdm-online.de/bundesverband-druck-medien/