Modist

Hut ab vor den Kreationen der Modisten - in diesem Beruf entwirfst und fertigst du praktische oder fantasievolle Kopfbedeckungen für die Damenwelt. Die Mode lässt dir dabei viel kreativen Spielraum und die Wünsche der Kundinnen liefern zusätzliche Impulse.

Beim Entwurf kommt es nicht nur auf die ausgefallene Form an. Die Gestaltung berücksichtigt auch die Persönlichkeit, das Aussehen und die bevorzugte Kleidung der jeweiligen Kundin. Alles soll zusammenpassen und die Individualität unterstreichen - mal frech, poppig, flippig und mal klassisch-elegant.

Deine vielen Ideen verwirklichst du als Modist mit handwerklichem Können. Du schneidest, nähst und formst die jeweils geeigneten Materialien. Das kann beispielsweise Filz oder Stroh sein, aber auch Stoffe wie Seide, Leinen und Wolle. Dazu entstehen unter deinen Händen noch Garnituren, die deinen Kreationen die Krone aufsetzen. Federn, Blüten, Bänder, sogar ganze Vögel aus Stoff und Deko-Material steckst du deinen Kunden an den Hut. Dieser Beruf bietet dir viele Möglichkeiten. So kannst du selbstständig arbeiten und jederzeit deine eigenen Ideen aus dem Hut zaubern. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Handwerkliche und schöpferische Begabung, Neigung zu handwerklicher Präzisionsarbeit, Sinn für Formen und Farben, Aufgeschlossenheit für modische Entwicklungen, keine Hautempfindlichkeit, volle Sehfähigkeit 

Ausbildungsordnung

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage).