Orthopädieschuhmacher

Als Orthopädieschuhmacher sorgst du dafür, dass sich gehbehinderte Menschen in ihrer Haut und in ihren Schuhen wohlfühlen. Mit viel handwerklichem Geschick gelingt es dir zudem, das Ergebnis deiner Arbeit möglichst unsichtbar zu machen.

Du fertigst die orthopädischen Hilfsmittel meistens aus den Materialien Leder und Kunststoff, immer in enger Zusammenarbeit mit Fachärzten. Zu deinen Produkten gehören Einlagen, Innenschuhe, Bandagen und Beinverlängerungsprothesen, um nur einige Beispiele zu nennen. Zu deinen Aufgaben gehören unter anderem die Anfertigung von Schuhen, das Aufarbeiten von Konfektionsschuhen nach orthopädischen Gesichtspunkten und Fußpflege- und Laufanalysen. Die Vorteile für deine Kunden sind klar zu erkennen. Ihre Behinderung wird ausgeglichen und die orthopädischen Hilfsmittel können als modische Schuhe daherkommen.

Während deiner Ausbildung bringst du anatomische Kenntnisse und handwerkliche Fertigkeiten in Einklang. Selbstverständlich sollte es dir auch Spaß machen, anderen Menschen zu helfen und auf ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Wer anderen Menschen helfen will, steht mit den vielseitigen Aufgaben "auf gutem Fuß". 

Besonderheiten

Ein Beruf für junge Leute, die gerne kranken und behinderten Menschen helfen möchten. Es gibt für ausgebildete Fachkräfte gute Berufschancen. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Orthopädieschuhmacher-Handwerk
    * Meister im Orthopädieschuhmacher-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
    * Der Beruf Orthopädieschuhmacher ist nicht ganz so stark von den Schwankungen im Wirtschaftsgefüge betroffen wie andere Branchen
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbilung zum Orthopädieschuhmacher/zur Orthopädieschuhmacherin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre ( 42 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik:
www.zvos.de/  

Berichtshefte

Sind bei der zuständigen Innung erhältlich.