Orthopädietechnik-Mechaniker

Menschen mit Behinderung haben es in ihrem Alltag häufig nicht leicht. Du kannst sie dabei unterstützen, besser zurechtzukommen und selbstständig zu sein. Als Orthopädiemechaniker hilfst du Menschen mit körperlichen Einschränkungen bei ihrer Integration ins gesellschaftliche Leben. Du fertigst für sie je nach Bedarf etwa künstliche Arme und Beine (Prothesen) oder Hilfen für Körperteile, die eingeschränkt funktionstüchtig sind (Orthesen und rehatechnische Versorgungen).

Der direkte, persönliche Kontakt mit dem Körperbehinderten oder Rehabilitanten, beispielsweise beim Maßnehmen, bei den Anproben und bei der Übergabe des Hilfsmittels, schärft deine Sinne für die übernommene Verantwortung. Wichtig ist für dich auch die Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten. Sie unterstützen dich mit ihrem Wissen beim Herstellen und Anpassen der orthopädischen Hilfsmittel. Diese fertigst du individuell aus verschiedenen Materialien wie thermoplastischen Kunststoffen oder Faserverbundwerkstoffen oder auch Metallen wie Titan, Stahl- und Aluminiumlegierungen.

Natürlich ist bei dieser Arbeit dein handwerkliches Geschick gefordert. Moderne Technologien unterstützen dich bei deiner Arbeit und Innovationen erweitern die Funktionen orthopädischer Hilfsmittel ständig. So gibt es etwa elektronisch gesteuerte Prothesen - deshalb solltest du dich als Orthopädiemechaniker auch mit Elektronik gut auskennen. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.

Ein Beruf für junge Leute, die gerne kranken und behinderten Menschen helfen möchten. Es gibt für ausgebildete Fachkräfte gute Berufschancen. 

Besonderheiten

Orthopädietechnik-Mechaniker und -innen arbeiten in Orthopädietechnik- und Rehawerkstätten sowie Sanitätshäusern. Zusätzlich erfolgt die Patientenversorgung oft direkt im Krankenhaus oder im häuslichen Bereich. 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker/zur Orthopädietechnik-Mechanikerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Empfehlung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädietechnik:
biv-ot.org/