Schilder- und Lichtreklamehersteller

Sie leuchten, sie blinken und ziehen die Blicke der Passanten auf sich - deine Schilder- und Lichtreklamen beleben das Straßenbild und machen auf die ansässigen Geschäfte und Betriebe aufmerksam. Sie unterscheiden sich voneinander im grafischen Aufbau, damit die werbenden Unternehmen möglichst viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Als Schilder- und Lichtreklamehersteller berätst du die Unternehmen kompetent bei der Gestaltung ihrer Werbung. Dabei hast du immer die spezifischen Wünsche und Ziele deiner Kunden im Auge. Gefragt ist nicht nur handwerkliches Können, sondern auch gestalterisches Talent. Mit diesen Eigenschaften erfüllst du die vielseitigen Aufgaben, die dir in deinem Arbeitsalltag begegnen.

Du entwirfst unter anderem Schriften und Zeichen und montierst energiesparende Lichtröhren und Leuchtkästen. Aus diesem Grund musst du auch mit Elektrotechnik umgehen können. Der Beruf führt dich zudem mit vielen Leuten zusammen und du bist an vielen Orten im Einsatz, wenn du deine Produkte bei den Kunden anbringst. Dein Beruf ist somit ähnlich bunt wie das Straßenbild. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Gute Sprach- und Rechtschreibkenntnisse, Aufnahmefähigkeit, Wendigkeit, handwerklich-technisches Geschick, Freude am Zeichnen und Malen, Sinn für Farben und Formen, Exaktheit in der Arbeitsweise, belastungsfähige Gesundheit sowie Farbtüchtigkeit und normales Sehvermögen. 

Besonderheiten

Der Beruf wurde neu geordnet. Mit inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung am 01.08.2012 gliedert sich die Ausbildung in zwei Schwerpunkte, nämlich
* Technik, Montage, Werbeelektrik/-elektronik
* Grafik, Druck, Applikation 

Aufstiegschancen

  • Meisterprüfung
    * Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Elektrotechnik
    * Dipl.-Ing. (FH) in der Fachrichtung Elektrotechnik
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schilder- u. Lichtreklamehersteller/zur Schilder- u. Lichtreklameherstellerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), 

Quelle der Informationen

Zentralverband Werbetechnik, Bundesinnungsverband Schilder- und Lichtreklamehersteller
www.werbetechniker.de/  

Berichtshefte

Sind bei der zuständigen Innung erhältlich.