Kaufmännische und rechtliche Meisterlehrgänge (Teil III)
Mit dem kaufmännischen und rechtlichen Meisterlehrgang schließen Sie nicht nur den Teil III der Meisterschule ab, sondern bilden sich auch in den wichtigsten Bereichen der Betriebswirtschaft weiter. Diese Lehrgänge sind verpflichtend für Meisterschüler und unerlässlich für alle, die bald als Führungskraft glänzen möchten.
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Inhalte
Betriebswirtschaft und Recht
- Handlungsfeld 1: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
- Handlungsfeld 2: Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
- Handlungsfeld 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Gewerkeübergreifende Lehrgänge
Die kaufmännischen Kurse decken Teil III ab. Daneben müssen Sie zur Erlangung des Meistertitels auch berufspädagogische Kenntnisse im Teil IV nachweisen.