Wir bilden Perspektiven.

Sie bekommen Unterstützung.

Je qualifizierter Handwerkerinnen und Handwerker sind, desto besser sind ihre Perspektiven. Das gilt auch für die Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind: Durch eine Steigerung der Kompetenzen seiner Mitarbeiter wird die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Betriebes gestärkt.

Möchten Sie Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern? Oder führen Sie einen eigenen Betrieb und möchten in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter investieren? Sollten Sie Interesse an einem bestimmten Förderprogramm haben, wenden Sie sich gern an unsere Weiterbildungsberater*innen.



Überblick

Aufstiegs-BAföG

Möchten Sie sich in Ihrem Beruf fortbilden? Bei einigen unserer Kurse können Sie eine finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen: Weiterbildungslehrgänge mit einer Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden, die mit einer öffentlich-rechtlich geregelten Fortbildungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer enden, werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert.

In welchem Rahmen wird gefördert?
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden je nach persönlichen Voraussetzungen mit 50 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Bei Vollzeitlehrgängen erhalten Sie zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig.

Ab wann wird die Förderung geleistet?
Die Förderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem Sie mit dem Vorbereitungsunterricht tatsächlich beginnen. Wir empfehlen daher, die Anträge früh genug zu stellen.

Wie beantrage ich die Förderung?
Mit der Einladung zum Lehrgang senden wir Ihnen einen, so weit wie möglich, vorausgefüllten Antrag für das Aufstiegs-BAföG zu. Diesen brauchen Sie dann nur noch zu vervollständigen und an die zuständige Stelle zu senden.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der offiziellen Website.

Aufstiegs BAföG einfach erklärt.

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Bildungscheck

Sind Sie in einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen tätig und möchten sich in Ihrem Beruf weiterbilden? Der Bildungsscheck gibt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit dazu.

Was ist der Bildungsscheck?
Der Bildungsscheck ist eine Fördermaßnahme des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Er wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Für wen ist der Bildungsscheck?
Das Förderangebot des Bildungsschecks wurde Ende letzten Jahres umgestaltet und ist ab 2015 hauptsächlich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende gerichtet.

Wovon profitiere ich mit dem Bildungsscheck?
Als Zuwanderin/Zuwanderer können Sie Ihre vorhandene Qualifizierung weiter ausbauen sowie berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, anerkennen lassen. Wenn Sie un- oder angelernt sind, können Sie Ihren Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren nicht nur Sie, sondern auch Ihr Betrieb.

Wo kann ich mich über den Bildungsscheck informieren und wo kann ich ihn bekommen?
Detaillierte Informationen sowie eine kostenlose persönliche Beratung zum Bildungsscheck geben Ihnen folgende Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen: Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW

Diese Einrichtungen stellen ebenfalls den Bildungsscheck aus, der dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht wird.

Nähere Informationen zu Vorab-Check, Qualitätsanforderungen und Antragsstellung finden Sie auf der offiziellen Website.

Begabtenförderung

Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besonders erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie als Stipendiat in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Was sind anerkannte Ausbildungsberufe?
Das sind Berufe auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder ein bundesgesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen.

Wer wird gefördert?
Sie werden gefördert, wenn Sie bis zu 24 Jahre* alt sind, eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine besondere Begabung verfügen. Als Student/-in oder Hochschulabsolvent/-in können Sie sich für das Programm nicht bewerben. Bestimmte Zeiten können jedoch auf das Alter angerechnet werden, zum Beispiel Mutterschutz, Grundwehr-/Zivildienst, FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr), eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in oder eine schwerwiegende Erkrankung von mehr als drei Monaten Dauer. Die Anrechnungszeiten sind auf maximal 3 Jahre begrenzt.

Welche Leistungen gelten als „besondere Begabung“?

  • Ihr Ergebnis der Berufsabschlussprüfung ist besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), dies entspricht einem Mindestergebnis von 87 Punkten.

oder

  • Sie haben besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen.

oder

  • Ihr Betrieb oder Ihre Berufsschule reicht einen gut begründeten Vorschlag ein.

Was wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich berufsbegleitende Weiterbildungen. Ausgenommen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von weniger als 15 Stunden Wochenarbeitszeit. Sie sind zurzeit arbeitslos? Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können Sie sich ebenfalls für das Programm bewerben. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze vorhanden sind, kann die zuständige Stelle die Mindestnote absenken oder ein Auswahlgremium bilden.

Nähere Informationen zu Vorab-Check, Qualitätsanforderungen und Antragsstellung finden Sie auf der offiziellen Website.

HuB-Begabtenstiftung

Sie haben Talent in Ihrem Handwerksberuf und sind jung? Bewerben Sie sich bei der HuB-Begabten-Stiftung.

An talentierte Lehrlinge und Gesell*innen vergibt die HuB-Begabten-Stiftung Preise und Stipendien, um Sie beim Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie z.B. dem Meister zu unterstützen.

Auch junge Meister*innen, die sich in der Region selbstständig machen wollen, haben die Chance ein Stipendium für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten.

Förderung / Stipendium der HuB-Begabtenstiftung – Ausschreibung

Förderung / Stipendium der HuB-Begabtenstiftung – Online-Bewerbung



Sie finden das Angebot interessant? Werden Sie Partner.

Sie möchten junge Menschen im Handwerk unterstützen? Als Mitglied der HuB-Begabten-Stiftung fördern Sie den Nachwuchs des Handwerks in Aus- und Weiterbildung.

Spendenkonto

Volksbank Osnabrück eG
BLZ 265 900 25
Konto: 1 100 100 300

Ansprechpartner

Die Geschäftsführung der HuB-Stiftung liegt seit dem 9. Juli 2021 bei der Handwerkskammer.

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Sven Ruschhaupt
Bramscher Str. 134-136
49088 Osnabrück

Tel. 0541 6929-100
Fax 0541 6929-99-100
s.ruschhaupt@hwk-osnabrueck.de

Geschäftsführer
Sven Ruschhaupt

Kuratoriumsvorsitzender
Jens-Peter Zuther

Stiftungsratsvorsitzender
Kai Schaupmann