Möchten Sie Ihren Meister machen? Wenn Sie an einem Meistervorbereitungslehrgang und an der Meisterprüfung teilnehmen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das „Aufstiegs-BAföG" (Meister-BAföG), eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.
In welchem Rahmen wird gefördert?
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden je nach persönlichen Voraussetzungen ab dem 1. August 2020 mit 50 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Bei Vollzeitlehrgängen erhalten Sie zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig.
Ab wann wird die Förderung geleistet?
Die Förderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem Sie mit dem Vorbereitungsunterricht tatsächlich beginnen. Wir empfehlen daher, die Anträge früh genug zu stellen.
Wie beantrage ich die Förderung?
Mit der Einladung zum Lehrgang senden wir Ihnen einen, so weit wie möglich, vorausgefüllten Antrag für das Aufstiegs-BAföG zu. Diesen brauchen Sie dann nur noch zu vervollständigen und an die zuständige Stelle zu senden.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie hier!
Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Unterstützung bei der Antragstellung? Gerne sind wir Ihnen behilflich!