Der Stichtag für die Umsetzung der europäischen DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG DSGVO ist der 25.05.2018. Das etwas zu tun ist, davon muss niemand mehr überzeugt werden. Doch wo soll man anfangen? Wie lassen sich die rechtlichen Vorgaben in die betriebliche Praxis überführen? Was sind die ersten Schritte zur Umsetzung?
Inhalte
Der Workshop beinhaltet sowohl theoretische Bausteine als auch interaktive Komponenten, die jeweils in praktischen Gruppenarbeiten durchgeführt werden. Folgende Themen werden im Workshop behandelt:
- Zulässige Datenverarbeitung ohne Einwilligung
- Anforderungen der datenschutzrechtlichen Einwilligung
- Formelle Pflichten von Betrieben
- Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener
Daten - Erteilung von Auskünften
- Dokumentationspflicht
- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB)
- Auftragsverarbeitung
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Förderung
Bildungsscheck NRW:
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:
www.bildungsscheck.nrw.de
Prämiengutschein:
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.
Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.