Für das Arbeiten an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln ist entsprechend den Verordnungen der Berufsgenossenschaften eine Qualifikation als Elektrofachkraft erforderlich.
Für Angehörige des SHK-Handwerks hat der Zentralverband SHK einen Lehrgang entwickelt, mit dem Betriebe die Möglichkeit haben, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zur Elektrofachkraft für den eingeschränkten Bereich ihres Berufsfeldes nachzuweisen.
Inhalte
- Gefahren des elektrischen Stromes
- Vorschriften
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Netzsysteme und -formen, Schutzmaßnahmen
- Leitungs- und Gerätekunde, Überlastungs- und
Kurzschlussschutz - Messübungen und Störungssuche
Ziel
Dieser Lehrgang befähigt Sie verantwortlich,
- den vorschriftsmäßigen Anschluss an ein
vorhandenes elektrisches Verteilungsnetz herzustellen, - an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln
von Heizungs- Sanitär-, und lüftungstechnischen
Anlagen Instandsetzungs-und Wartungsaufgaben
durchzuführen.
Die Herstellung des elektrischen Verteilungsnetzes
sowie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen
gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist
Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs.
Abschluss
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen, praktischen und ggf. mündlichen Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk.
Teilnahmevoraussetzung
- Meisterprüfung im SHK-Handwerk oder in einem
einschlägigen Beruf - Gesellenprüfung im SHK-Handwerk oder in einem
einschlägigen Beruf mit ausreichender
Berufserfahrung
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.