Modul 1 der Weiterbildung zum "Fachmonteur für Küchen- und Möbelinstallation"
Gemäß DGUV Vorschrift 2 und 3 (bisherige BGV A2 und A3) ist für das Arbeiten an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln eine Qualifikation als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erforderlich. Die Basis für diese Qualifikation sind die von der Berufsgenossenschaft ETEM herausgegebenen Ausbildungskriterien.
Konzept der Weiterbildung:
1)Präsenzlehrgang im BTZ Osnabrück (50 U-Std.)
2)E-Learning Selbstlernphase (30 U-Std.)
Mit den von uns herausgegebenen Lernaufgaben
können Sie selbst entscheiden, wann Sie vor
der Prüfung lernen möchten.
3)Abschlussprüfung im BTZ Osnabrück
Inhalte
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
auf den Menschen, auf Tiere und Sachen - Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei
indirektem Berühren - Prüfen der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an
elektrischen Betriebsmitteln - Grundlagen „Erste Hilfe“
- Fach- und Führungsverantwortung
- Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
an Leitungen und Kabel - Fachgerechte elektrische Verbindungen
- Schriftliche und praktische Abschlussprüfung
Ziel
Sie dürfen nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs folgende Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen:
- Ab- und Anklemmen von Elektroherden und
Kochmulden - Inbetriebnahme von Kühlschränken,
Dunstabzugshauben und indirekten Beleuchtungen - Anschluss von Wechselstromverbrauchern in einer
Geräteanschlussdose - Einbau von Schaltern und Steckdosen in Schränken
und Holzaufbauten
Abschluss
Zertifikat als Nachweis der erworbenen Fachkunde bei erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung.
Zielgruppe
Gesellen/-innen und Meister-/innen aus dem Tischlerhandwerk oder Personen, die eine gleichwertige berufliche Tätigkeit nachweisen können.
Förderung
Bildungsscheck NRW:
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:
www.bildungsscheck.nrw.de
Prämiengutschein:
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.
Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.