Fahrpersonalverordnung für Handwerksbetriebe

Als Fahrer eines Transporters, Kastenwagens, LKWs usw. müssen Sie viele Regelungen beachten. Ob es die Lenk- und Ruhezeiten sind oder das Führen der digitalen Kontrollgeräte.

Kennen Sie sich so gut aus, dass Sie auch im Fall einer Kontrolle Ihre Rechte und Pflichten kennen?

Wenn nicht oder wenn Sie sich nicht 100%-ig sicher sind, dann sind Sie in unserem Kurs genau richtig.

Sie werden das notwendige theoretische Wissen erlernen und in praktischen Übungen die richtige Handhabung von digitalen Kontrollgeräten erlernen.

Inhalte

  • Fahrpersonalverordnung, Lenk- und Ruhezeiten
  • Ausnahmen für Handwerksbetriebe und deren
    Anwendung
  • Schulung / Übung an digitalen Kontrollgeräten
    (Übungsgeräte stehen zur Verfügung)
  • Fahrpersonalverordnung: § 1 und § 18 (i. 2,8t – 3,5t
    ohne km-Begrenzung; ii. 3,5t – 7,5t bis 100 km;
    iii. 3,5t – 7,5t über 100 km)
  • § 20 Bescheinigung von Tätigkeiten: Urlaubs-
    bescheinigung, Wann kann eine Urlaubs-
    bescheinigung nachgereicht werden?
  • Wann / wie kann man 28 Tage nachweisen?
  • Bedienung der digitalen Kontrollgeräte (Tachograph)

Ziel

Nach dem Seminar kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Führer eines Transporters, Kastenwagens, LKWs usw. Sie wissen, welche Dokumente Sie führen und aufbewahren müssen und können die digitalen Kontrollgeräte sicher bedienen.

Zielgruppe

Fahrer/innen von Kleintransportern

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.schatz@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen