Die Frist für die GSP-Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen, insbesondere Neuerungen
- Vorschriften und Richtlinien
- GSP-/GAP-Durchführungsrichtlinien
- Bedeutung der amtlichen Untersuchung
- Fahrzeugidentifizierung
- Dokumentation
- Qualitätssischerung
- Nationale und internationale Vorschriften zur
Typgenehmigung und Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge - Nationale und internationale Vorschriften für
für Nachrüstsysteme - Fahrzeugbrief und -schein
(Zulassungsbescheinigung Teile I und II) - Änderung der Zulassungspapiere/-dokumente
- Technik der Gasanlagen, insbesondere Neuerungen
- Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
- Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
- Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
- Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen
der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise - Weitere alternative Antriebskonzepte
- Werksseitig verbaute Gassysteme mit und ohne
Typgenehmigung - Nachrüstsysteme
- Einblassysteme
- Praktisches Können und Erfahrungsaustausch
- Durchführung einer Gasanlagenprüfung
- Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
- Handhabung des Lecksuchsprays
- Identifizierung der Komponenten eines
Gasnachrüstsystems - Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung
- Abschlussprüfung
Abschluss
Die Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.