GSP-Wiederholungsschulung (inkl. GAP-Wiederholung)

Die Frist für die GSP-Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, insbesondere Neuerungen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • GSP-/GAP-Durchführungsrichtlinien
  • Bedeutung der amtlichen Untersuchung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Dokumentation
  • Qualitätssischerung
  • Nationale und internationale Vorschriften zur
    Typgenehmigung und Betriebserlaubnis für
    Einzelfahrzeuge
  • Nationale und internationale Vorschriften für
    für Nachrüstsysteme
  • Fahrzeugbrief und -schein
    (Zulassungsbescheinigung Teile I und II)
  • Änderung der Zulassungspapiere/-dokumente
  • Technik der Gasanlagen, insbesondere Neuerungen
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
  • Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
  • Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen
    der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
  • Weitere alternative Antriebskonzepte
  • Werksseitig verbaute Gassysteme mit und ohne
    Typgenehmigung
  • Nachrüstsysteme
  • Einblassysteme
  • Praktisches Können und Erfahrungsaustausch
  • Durchführung einer Gasanlagenprüfung
  • Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
  • Handhabung des Lecksuchsprays
  • Identifizierung der Komponenten eines
    Gasnachrüstsystems
  • Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung
  • Abschlussprüfung

Abschluss

Die Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-701
m.placke@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen