Immissionsschutz an Feuerstätten (1. BImSchV-Messung) - Sachkundelehrgang

– in Kooperation mit dem Fachverband Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Niedersachsen –

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur Eintragung nach § 7a HWO (Ausübungsberechtigung) gem. Verbändevereinbarung ZVSHK/ZIV Schornsteinfeger

Erhöhte Anforderungen durch die Ziele des Klimaschutzes, steigender Bedarf an Qualität und Komfort, verstärkte Trends zur ganzheitlichen Gebäudebewirtschaftung mit der Forderung nach mehr Leistung aus einer Hand gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dem Installateur- und Heizungsbauerhandwerk kommt dabei eine richtungsweisende Rolle zu.

Inhalte

  • Schornsteinfegerhandwerksgesetz
  • Kehr- und Überprüfungsordnung
  • Verwaltungsrecht, Feuerstättenbescheid, Nachweise
  • Bundesimmissionsschutzgesetz/Energieeinsparungs-
    gesetz
  • Strömungslehre
  • Festbrennstoffe und Verbrennungsvorgänge
  • Messtechnik (Öl/Gas/Festbrennstoff)
  • Auswahl und Handhabung von Mess- und
    Überprüfungsgeräten
  • Mess- und Prüfergebnisse dokumentieren
  • Sachkundeprüfung

Ziel

In diesem Vorbereitungslehrgang erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse und fachspezifischen Fertigkeiten für die Sachkundeprüfung entsprechend der Verbändevereinbarung ZVSHK/ZIV Schornsteinfeger.

Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Sachkundeprüfung erlangen Sie die Berechtigung für eine Teileintragung nach § 7a HWO für das Schornsteinfegerhandwerk.

Sie sind dann persönlich berechtigt zum Messen und Feststellen von Werten zum Immissionsschutz an Feuerstätten – 1. BImSchV-Messung –.

Abschluss

Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein bundeseinheitliches Zertifikat als Sachkundenachweis.

Teilnahmevoraussetzung

Zur Sachkundeprüfung wird zugelassen, wer gemäß § 1 HWO in der Handwerksrolle mit dem Installateur- und Heizungsbauerhandwerk eingetragen ist.

Förderung

Bildungsscheck NRW:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:

www.bildungsscheck.nrw.de

Prämiengutschein:

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.

Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-701
m.placke@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen