Meisterschule Teil III - Gepr. Fachmann oder Fachfrau für kfm. Betriebsführung HwO
Der Meistertitel steht für Qualität. Als Chef oder Führungskraft in einem Unternehmen brauchen Sie nicht nur Fachwissen, sondern Sie fällen auch betriebswirtschaftliche Entscheidungen, leiten Mitarbeiter*innen an und schließen Verträge ab. Sie sind verantwortlich für den unternehmerischen Erfolg. In diesem kaufmännischen und rechtlichen Meisterlehrgang (Teil III) lernen Sie die Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und des rechtskonformen Handelns.
Bitte beachten Sie, dass die Meisterschule bzw. die Meisterprüfung sich in vier Teilen gliedert, die Sie benötigen, um Meister*in zu werden.
Wir empfehlen Ihnen, den Meisterkurs Teil III (sofern möglich) vor Ihrem Meisterkurs Teile I und II zu absolvieren.
Darüber hinaus können Sie sich optional zum*zur "Gepr. Fachmann*frau für kaufmännische Betriebsführung HWO“ weiterbilden. Hierfür ist zusätzlich das Wahlpflichthandlungsfeld "Kommunikations- und Präsentationstechniken“ in Eigenstudium zu absolvieren. Die bestandene Abschlussprüfung wird auf Antrag als Teil III der Meisterprüfung anerkannt.
Mit diesem Abschluss werden Sie außerdem zum Studiengang "Gepr. Kaufmännische*r Fachwirt*in HWO – Bachelor Professional“ zugelassen. Infos unter: www.kfm-fachwirt.de.
Inhalte
- Handlungsfeld 1:
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen - Handlungsfeld 2:
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten,
durchführen und bewerten - Handlungsfeld 3:
Unternehmensführungsstrategien entwickeln - Zusätzlich nur für „Gepr. Fachmann*frau für kfm.
Betriebsführung HWO“ Wahlpflichthandlungsfeld
Kommunikations- u. Präsentationstechniken
(in Eigenstudium)
Teilnahmevoraussetzung
Erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf
oder eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis.
Förderung
Aufstiegs-BAföG:
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz: AFBG. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden je nach persönlichen Voraussetzungen zurzeit zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert.
Nach der bestandenen Prüfung in allen Teilen werden Ihnen auf Antrag die Hälfte des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.