Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk

Nächster Termin

21.10.2023

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Zeiten

Sa: 08:00-14:00 Uhr

Kursnummer

20232

Investition

Kursentgelt 240,00 €

Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich

Ort


der Handwerkskammer

Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück

Das Lehrgangskonzept für „Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk“ beinhaltet eine verbindliche Nachschulung, die in der Regel alle drei Jahre nach der Erstprüfung durchzuführen ist.

Ziel der Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte:

  • Kennt die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten die
    für ihre Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften
    und kann sie diese anwenden?
  • Verfügt die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
    über geeignete Messgeräte und Werkzeuge?
  • Kann die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
    diese Messgeräte sachgerecht bedienen und kann sie
    Fehler richtig erkennen und bewerten?

Im Vordergrund steht der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer in ihrer praktischen Tätigkeit als Elektrofachkraft. Bei fehlender Nachqualifizierung werden die Voraussetzungen für eine Elektrofachkraft nicht mehr erfüllt und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.

Inhalte

Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte

  • Durchführung von Kontrollmessungen
  • Sichtprüfung des Werkzeugs
  • Sicherheitsunterweisung
  • aktuelle Informationen über die zu beachtenden
    Sicherheitsbestimmungen sowie über den
    Arbeitsbereich, in dem Sie tätig werden dürfen
  • Was gibt es Neues im Vorschriftenwerk?

Messübungen mit den eigenen Messgeräten der Teilnehmer

  • Erstellen eines Prüfdokuments
  • Schriftlicher Test
  • Praktischer Test

Abschluss

Sie erhalten ein Zertifikat über die Nachschulung.

Förderung

Bildungsscheck NRW:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:

www.bildungsscheck.nrw.de

Prämiengutschein:

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.

Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.

Termin

21.10.2023

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Zeiten

Sa: 08:00-14:00 Uhr

Kursnummer

20232

Investition

Kursentgelt 240,00 €

Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich

Ort


der Handwerkskammer

Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.rast@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen