Wir bilden Perspektiven.

Sie bekommen Unterstützung.

Je qualifizierter Handwerkerinnen und Handwerker sind, desto besser sind ihre Perspektiven. Das gilt auch für die Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind: Durch eine Steigerung der Kompetenzen seiner Mitarbeiter wird die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Betriebes gestärkt.

Möchten Sie Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern? Oder führen Sie einen eigenen Betrieb und möchten in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter investieren? Sollten Sie Interesse an einem bestimmten Förderprogramm haben, wenden Sie sich gern an unsere Weiterbildungsberater*innen.



Überblick

Aufstiegs-BAföG

Möchten Sie sich in Ihrem Beruf fortbilden? Bei einigen unserer Kurse können Sie eine finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen: Weiterbildungslehrgänge mit einer Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden, die mit einer öffentlich-rechtlich geregelten Fortbildungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer enden, werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert.

In welchem Rahmen wird gefördert?
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden je nach persönlichen Voraussetzungen mit 50 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Bei Vollzeitlehrgängen erhalten Sie zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig.

Ab wann wird die Förderung geleistet?
Die Förderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem Sie mit dem Vorbereitungsunterricht tatsächlich beginnen. Wir empfehlen daher, die Anträge früh genug zu stellen.

Wie beantrage ich die Förderung?
Mit der Einladung zum Lehrgang senden wir Ihnen einen, so weit wie möglich, vorausgefüllten Antrag für das Aufstiegs-BAföG zu. Diesen brauchen Sie dann nur noch zu vervollständigen und an die zuständige Stelle zu senden.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der offiziellen Website.

Aufstiegs BAföG einfach erklärt.

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Bildungsprämie

Auch das BTZ Osnabrück nimmt Prämiengutscheine an. Gerade für Personen mit einem niedrigen Einkommen ist es oft besonders wichtig, sich weiterzubilden. „Deshalb freuen wir uns, wenn wir auf diese Weise unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterstützen können“, sagt Claus-Dominik, Geschäftsführer des BTZ Osnabrück.

Was ist die Bildungsprämie? Hier gehts zum Video.

Was ist der Prämiengutschein und für wen ist er gedacht?
Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Seit dem 1. Juli 2017 gibt es keine Altersbegrenzung mehr für den Erhalt eines Prämiengutscheins der Bildungsprämie. Damit öffnet sich die Bildungsprämie für Erwerbstätige unter 25 Jahren sowie für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen. Ausschlaggebend sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Wie oft kann man die Prämie beantragen?
Wer sich weiterbilden möchte, kann jetzt jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden.

Nähere Informationen zu Vorab-Check, Qualitätsanforderungen und Antragsstellung finden Sie auf der offiziellen Website.

Begabtenförderung

Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besonders erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie als Stipendiat in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Was sind anerkannte Ausbildungsberufe?
Das sind Berufe auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder ein bundesgesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen.

Wer wird gefördert?
Sie werden gefördert, wenn Sie bis zu 24 Jahre* alt sind, eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine besondere Begabung verfügen. Als Student/-in oder Hochschulabsolvent/-in können Sie sich für das Programm nicht bewerben. Bestimmte Zeiten können jedoch auf das Alter angerechnet werden, zum Beispiel Mutterschutz, Grundwehr-/Zivildienst, FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr), eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in oder eine schwerwiegende Erkrankung von mehr als drei Monaten Dauer. Die Anrechnungszeiten sind auf maximal 3 Jahre begrenzt.

Welche Leistungen gelten als „besondere Begabung“?

  • Ihr Ergebnis der Berufsabschlussprüfung ist besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), dies entspricht einem Mindestergebnis von 87 Punkten.

oder

  • Sie haben besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen.

oder

  • Ihr Betrieb oder Ihre Berufsschule reicht einen gut begründeten Vorschlag ein.

Was wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich berufsbegleitende Weiterbildungen. Ausgenommen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von weniger als 15 Stunden Wochenarbeitszeit. Sie sind zurzeit arbeitslos? Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können Sie sich ebenfalls für das Programm bewerben. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze vorhanden sind, kann die zuständige Stelle die Mindestnote absenken oder ein Auswahlgremium bilden.

Nähere Informationen zu Vorab-Check, Qualitätsanforderungen und Antragsstellung finden Sie auf der offiziellen Website.

HuB-Begabtenstiftung

Sie haben Talent in Ihrem Handwerksberuf und sind jung? Bewerben Sie sich bei der HuB-Begabten-Stiftung.

An talentierte Lehrlinge und Gesell*innen vergibt die HuB-Begabten-Stiftung Preise und Stipendien, um Sie beim Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie z.B. dem Meister zu unterstützen.

Auch junge Meister*innen, die sich in der Region selbstständig machen wollen, haben die Chance ein Stipendium für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten.

Förderung / Stipendium der HuB-Begabtenstiftung – Ausschreibung

Förderung / Stipendium der HuB-Begabtenstiftung – Online-Bewerbung



Sie finden das Angebot interessant? Werden Sie Partner.

Sie möchten junge Menschen im Handwerk unterstützen? Als Mitglied der HuB-Begabten-Stiftung fördern Sie den Nachwuchs des Handwerks in Aus- und Weiterbildung.

Spendenkonto

Volksbank Osnabrück eG
BLZ 265 900 25
Konto: 1 100 100 300

Ansprechpartner

Die Geschäftsführung der HuB-Stiftung liegt seit dem 9. Juli 2021 bei der Handwerkskammer.

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Sven Ruschhaupt
Bramscher Str. 134-136
49088 Osnabrück

Tel. 0541 6929-100
Fax 0541 6929-99-100
s.ruschhaupt@hwk-osnabrueck.de

Geschäftsführer
Sven Ruschhaupt

Kuratoriumsvorsitzender
Jens-Peter Zuther

Stiftungsratsvorsitzender
Kai Schaupmann