- Sie gestalten und kontrollieren kaufmännische Prozesse.
- Sie entwickeln und koordinieren die Marketingstrategien.
- Sie regeln und überwachen Steuerrechts- und Arbeitsrechtsvorgänge.
- Sie sind kompetenter Ansprechpartner in Sachen Personalmanagement und Ausbildung.
Der „Meistertitel“ für Kaufleute im Handwerk: Fachwirt*in werden
Führungskräfte sind begehrt! Dieser Studiengang zertifiziert Sie zur*zum
Geprüften Kaufmännischen Fachwirt*in HwO / Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung.
Dieser zukunftsweisende Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.
Wissenswertes zum Studiengang
Ihre Ziele
Ihre Vorteile
- Sie lernen, was man als Führungskraft wissen muss: Keine akademische Theorie, sondern Wissen für die Praxis!
- Sie erweitern Ihre kaufmännischen Fachkenntnisse und können aktiv zum Unternehmenserfolg beitragen.
- Als Kfm. Fachwirt*in befinden Sie sich auf Augenhöhe mit der Qualifikation „Meister“ oder „Bachelor“.
- Der Abschluss ist offen für alle Berufe – innerhalb und außerhalb des Handwerks.
- Mit dem kaufm. Fachwirt eröffnen Sie sich weitere Bildungsoptionen: Sie werden zur Qualifikation „Gepr. Betriebswirt HwO“ zugelassen und erreichen einen Abschluss auf Master-Niveau. Ihr Vorteil: Sie sind dann vom Prüfungsteil „Personalmanagement“ befreit.
Wie ist der Lehrgang aufgebaut?
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern
VWL, Unternehmensstrategie, Betriebsorganisation, unternehmensrechtliche Gestaltung, Recht
Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten
Analyse, Zielfindung, digitales Marketing, Marketingstrategie und -konzepte, CRM Einkauf und Logistik
Rechnungswesen, Controlling, Finanzierung und Investition
Finanzbuchhaltung, Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
und Planungsrechnung, Investitionsplanung und Finanzierung, Finanz- und Liquiditätsplanung, Liquiditätssicherung
Personalwesen und Führungsmethodik
Unternehmenskultur, Personalbedarfsplanung, Personalmarketing und -auswahl, Arbeitsrecht, Personaleinsatzplanung, Personalentwicklung, Personalverwaltung und Entlohnung, Mitarbeiterführung
Wer darf sich anmelden?
Sie benötigen…
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten 3-jährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf
oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten 2-jährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine 2-jährige Berufspraxis
oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte*r Fachfrau*mann für kaufmännische Betriebsführung HwO“
oder
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur*zum Handwerksmeister*in, Industriemeister*in, Staatl. Gepr. Techniker*in
oder
- eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis im kaufmännischen Bereich
Darüber hinaus ist zum Prüfungstermin ein „Lernumfang“ von insgesamt mindestens 1200 Zeitstunden nachzuweisen.
Des Weiteren benötigen Sie zum Erwerb des Abschlusses „Gepr. Kaum. Fachwirt HwO – Bachelor Professional“ eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung. Den Kurs „Ausbildung der Ausbilder“ finden Sie hier.
Förderung
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz: AFBG. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden je nach persönlichen Voraussetzungen zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als zinsgünstiges Darlehen gefördert.
Nach der bestandenen Prüfung in allen Teilen werden Ihnen auf Antrag die Hälfte des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Mit einer klugen Investition können Sie bis zu 75 Prozent der Lehrgangsgebühr erstattet bekommen!
Beispielrechnung für einen Lehrgang zum*zur Fachwirt*in:
Lehrgangsgebühr | 3.455,00 € |
– Zuschuss Aufstiegs-BAföG (50% d. Gebühren) |
1.727,50 € |
= Rest KfW-Darlehen | 1.727,50 € |
– Darlehenserlass (50% d. Darlehns)* |
863,75 € |
= Ihr Eigenanteil | nur 863,75 € |
zzgl. Lernmittel und Prüfungsgebühren. Die Prüfungsgebühren sind ebenfalls AFBG-förderfähig. |
*Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten Sie auf Antrag einen Erlass von 50 Prozent auf das zu dem Zeitpunkt noch bestehende Restdarlehen.