- eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk
oder
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur*zum „Gepr. Kaufmännischen Fachwirt*in HwO“
oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss zu einem kaufmännischen Fachwirt oder einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung des Berufsbildungsgesetzes zum/zur
- Industriemeister*in
- Fachwirt*in
- Fachkaufmann*frau
- Fachmeister*in
- Staatlich geprüften Techniker*in
- Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis