In vier Schritten zum Meistertitel.

Unsere Vorbereitungskurse.

Sie wollen Ihren Meister machen und sind auf der Suche nach dem passenden Kurs? Das BTZ Osnabrück bietet Ihnen eine große Auswahl an Meisterkursen in unterschiedlichen Handwerksberufen. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Meistertitel vier Module abschließen müssen.

Sie haben sich bereits für einen Meisterkurs entschieden? Das gesamte Kursangebot finden Sie hier.

Aufbau der MeisterschuleWie ist ein Meisterkurs aufgebaut? Vier Teile des Meisterkurses.

Die Meisterschule bzw. die Meisterprüfung gliedert sich in vier Teile, die Sie benötigen, um Meister*in zu werden.

  • In den Teilen I und II erwerben Sie fachpraktisches sowie fachtheoretisches Expertenwissen.
  • In dem Teil III erlernen Sie die kaufmännischen und rechtlichen Inhalte. Darüber hinaus wird die Fortbildung „Gepr. Fachmann*frau für kfm. Betriebsführung HwO“ als Teil III der Meisterprüfung anerkannt.
  • In dem Teil IV eignen Sie sich die berufspädagogischen Fachkenntnisse an, um ausbilden zu dürfen. Des Weiteren wird die Fortbildung „Ausbildung der Ausbilder*in nach der Ausbildereignungsverordnung“ als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt.
  • Damit Sie Aufstiegs-BAföG beantragen können, müssen Sie alle vier Teile absolvieren.

 Meisterkurse Teile I und II – Gewerke unserer Meisterschule

Wir bieten Ihnen in insgesamt 14 Gewerken Vorbereitungskurse zu den Teilen I und II der Meisterprüfung an.

Hierfür bieten wir in jedem Gewerk einen Teilzeitkurs zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung an, in acht davon außerdem in Vollzeit. Weitere Informationen zu den einzelnen Meisterkursen erhalten Sie über die untenstehenden Links.











Bau und Energie











Metall und Fahrzeuge











Form und Farbe

Meisterkurse Teile III und IV – Gewerkeübergreifende Lehrgänge

Hier bieten wir Ihnen die Vorbereitungskurse zu den Teilen III und IV der Meisterprüfung an. Diese Teile sind offen für alle Handwerksberufe.

Für den Teil III bieten wir einen Kurs an, der sich inhaltlich an den Abschluss „Gepr. Fachmann*frau für kaufmännische Betriebsführung HWO“ anschließt. Im Teil IV erlangen Sie berufspädagogisches Wissen, das sich inhaltlich mit dem sogenannten AdA-Schein bzw. der Fortbildung „Ausbildung der Ausbilder gem. Ausbildereignungsverordnung“ deckt.

Vorteile als Meister*in

Mit der Teilnahme an einem Meisterlehrgang für Ihr Handwerk steigern Sie Ihre berufliche Fachkompetenz, eignen sich umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse an und lernen, wie Sie Ihren eigenen Betrieb gründen und erfolgreich führen.

Die Meisterqualifikation ermöglicht Ihnen einerseits, Ihr technisches Können so im Detail auszubauen, dass Sie interessante Nischen für sich nutzen können. Andererseits werden sie auch in nicht produktbezogenen Themen geschult, was Ihnen einen weiteren Wissensvorsprung verschafft. Flexibilität und die Fähigkeit, sich an neue Arbeitsbedingungen anzupassen – diese Eigenschaften nehmen angehende Meister*innen während des Lehrgangs ebenso mit wie absolutes Durchhaltevermögen. Die besten Voraussetzungen für die langfristig erfolgreiche Leitung eines Betriebes.

Der Meisterbrief ist ein Markenzeichen für Qualität. Er ist Ihr Aushängeschild, mit dem Sie bei Ihren Kunden Ansehen erlangen, Vertrauen schaffen und sich am Markt behaupten können. Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass Meisterbetriebe seltener in die Insolvenz gehen als andere Betriebe. Übrigens kommen Sie auch bei Banken besser an: Als Existenzgründer*in mit Meisterbrief erhalten Sie eher die nötigen Bankkredite als unqualifizierte Gründer*innen.

Für die Nachfolgeregelung Ihres Betriebes sorgen Sie als Handwerksmeister*in selbst: Sie können Ihre Auszubildenden erfolgreicher qualifizieren und sich so Ihren eigenen leistungsstarken und motivierten Nachwuchs heranbilden.

Bei einer Befragung von Absolventen der Handwerkskammer Düsseldorf ergab sich zum Beispiel diese positive Entwicklung: 87 % hatten mehr Verantwortung, 60 % ein höheres Einkommen, 42 % eine interessante Tätigkeit und 26 % bessere Aufstiegsmöglichkeiten.

Meister*innen sind berechtigt, den Studiengang „Gepr. Betriebswirt HwO“ zu absolvieren und somit den höchsten Abschluss im Handwerk (auf Master-Niveau) zu erwerben. Alternativ haben Meister*innen die Berechtigung, an Hochschulen zu studieren. So stehen Ihrer weiteren Karriere viele Wege offen.

Sie melden sich zu allen vier Teilen der Meisterschule schriftlich oder online an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nachdem Sie sich angemeldet haben, bekommen Sie ca. vier bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Bestätigung und eine Einladung zum Lehrgang einschließlich der notwendigen Unterlagen für die Förderung.

Zulassung zur Meisterprüfung

Nach den Vorbereitungskursen in Teilen I und II steht die Meisterprüfung an. Eine Zulassung zur Prüfung kann über zwei Wege erreicht werden. Sie müssen im betreffenden Gewerk entweder die Gesellenprüfung bestanden haben oder umfangreiche Arbeitserfahrung mitbringen. Im Wortlaut ist dies in der Handwerksordnung (§ 49 Abs. 1 und 2 HwO) nachzulesen:

  • Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. (Der Nachweis von Gesellenzeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.)
  • Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.

Wo bekomme ich weitere Informationen zur Zulassung?
Mehr über die Meisterprüfung und die Zulassung erfahren Sie bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hier.

Ansprechpartner


Fachbereichsleiter Fort- und Weiterbildung &
Meistervorbereitung

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Telefon 0541 6929-719
f.latorre@hwk-osnabrueck.de


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Sprechzeiten:

Bei Fragen rund um die Meisterkurse helfen wir Ihnen gerne weiter.
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Mo. + Mi.: 9:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di. + Do.: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

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