Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen - Erstschulung | Präsenz

- entsprechend DGUV Regel 113-020 -

Betreiber von Maschinen mit Hydrauliksystemen müssen die Sicherheit ihrer hydraulischen Schlauchleitungen gewährleisten.
Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine regelmäßige Überprüfung durch eine Befähigte Person für Hydraulikschlauchleitungen zwingend erforderlich, um vorbeugend Schäden und daraus resultierende Unfälle zu vermeiden.

Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Die Normen für Hydraulikschlauchleitungen:
    DIN EN ISO 4413, DIN EN 853 - 857,
    DGVU Regel 113-020
  • Die richtige Schlauchauswahl
  • Armaturenauswahlkriterien
  • Schlauchleitungsmontage entsprechend den
    verbindlichen Richtlinien
  • Das richtige Verlegen von Schlauchleitungen
  • Vorbeugende Instandhaltung
  • Unfallverhütung während der Überprüfung
  • Fehlererkennung und -behebung
  • Abschlusstest

Ziel

In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die aktuellen Normen, Richtlinien und Kenntnisse, um als
Befähigte Person den sicheren Zustand von Hydraulikschlauchleitungen zu beurteilen, vorbeugende Instandhaltung durchzuführen und Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung als Nachweis der erworbenen Fachkunde bei erfolgreicher Abschlussprüfung

Zielgruppe

Personen, die vom Arbeitgeber im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Regel 113-020 als Befähigte Person für die Überprüfung von Hydraulikschlauchleitungen benannt werden sollen.

Teilnahmevoraussetzung

Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder eine andere ausreichende Qualifikation wie z.B. mehrjährige Tätigkeit im Bereich Wartung und Instandhaltung

Förderung

Bildungsscheck NRW:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:

www.bildungsscheck.nrw.de

Prämiengutschein:

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.

Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.rast@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen