Gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter wie Elektrofachkräfte in geeigneten Zeitabständen (mindestens 1mal im Jahr) auf dem neuesten fachlichen und sicherheitstechnischen Stand zu unterweisen.
Inhalte
- Grundlagen und Bedeutung der Jahresunterweisung
- Vorschriften und Normen
- § 12 ArbSchG
- § 12 BetrSichV
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE Vorschriften
- Betriebssicherheitsverordnung und TRBS - Wirkung des elektrischen Stromes auf den Menschen
- Einsatz von Elektrofachkräften für festgelegte
Tätigkeiten, Elektrotechnisch unterwiesene
Personen und Hilfskräften - Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
- Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen
Ziel
Durch die erfolgreiche Teilnahme an dieser Pflichtunterweisung aktualisieren Sie Ihre Fachkenntnisse über Vorschriften und Bestimmungen und deren Handhabung.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Zielgruppe
Verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte (Gesellen, Meister, etc.), Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Befähigte Personen, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.