Zeiten
Mo: 09:00-17:00 Uhr
Kursnummer
20231
Investition
Kursentgelt 265,00 €
Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück
Gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter wie Elektrofachkräfte in geeigneten Zeitabständen (mindestens 1mal im Jahr) auf dem neuesten fachlichen und sicherheitstechnischen Stand zu unterweisen.
Inhalte
- Grundlagen und Bedeutung der Jahresunterweisung
- Vorschriften und Normen
- § 12 ArbSchG
- § 12 BetrSichV
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE Vorschriften
- Betriebssicherheitsverordnung und TRBS - Wirkung des elektrischen Stromes auf den Menschen
- Einsatz von Elektrofachkräften für festgelegte
Tätigkeiten, Elektrotechnisch unterwiesene
Personen und Hilfskräften - Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
- Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen
Ziel
Durch die erfolgreiche Teilnahme an dieser Pflichtunterweisung aktualisieren Sie Ihre Fachkenntnisse über Vorschriften und Bestimmungen und deren Handhabung.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Zielgruppe
Verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte (Gesellen, Meister, etc.), Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Befähigte Personen, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Förderung
Bildungsscheck NRW:
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:
www.bildungsscheck.nrw.de
Prämiengutschein:
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.
Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.
Investition
Kursentgelt 265,00 €
Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück