Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte

Gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter wie Elektrofachkräfte in geeigneten Zeitabständen (mindestens 1mal im Jahr) auf dem neuesten fachlichen und sicherheitstechnischen Stand zu unterweisen.

Inhalte

  • Grundlagen und Bedeutung der Jahresunterweisung
  • Vorschriften und Normen
    - § 12 ArbSchG
    - § 12 BetrSichV
    - DGUV Vorschrift 1
    - DGUV Vorschrift 3
    - DIN VDE Vorschriften
    - Betriebssicherheitsverordnung und TRBS
  • Wirkung des elektrischen Stromes auf den Menschen
  • Einsatz von Elektrofachkräften für festgelegte
    Tätigkeiten, Elektrotechnisch unterwiesene
    Personen und Hilfskräften
  • Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen
  • Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen

Ziel

Durch die erfolgreiche Teilnahme an dieser Pflichtunterweisung aktualisieren Sie Ihre Fachkenntnisse über Vorschriften und Bestimmungen und deren Handhabung.

Abschluss

Teilnahmezertifikat

Zielgruppe

Verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte (Gesellen, Meister, etc.), Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Befähigte Personen, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung & Meistervorbereitung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.rast@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen