Fachpraktischer und fachtheoretischer Meisterlehrgang
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Der Meister macht's. Als Fachmann in seinem Handwerk kennt er die Zusammenhänge, kann Probleme analysieren und bewerten sowie geeignete Lösungen aufzeigen. Fachwissen und Erfahrung sind seine wichtigen Erfolgsfaktoren.
Bitte beachten Sie, dass die Meisterschule bzw. die Meisterprüfung sich in vier Teilen gliedert, die Sie benötigen, um Meister*in zu werden.
Wir empfehlen Ihnen, den Meisterkurs Teil III (sofern möglich) vor Ihrem Meisterkurs Teile I und II zu absolvieren.
Inhalte
- Physik und Chemie der Werkstoffe
- Lack- und Kunststofftechnologie
- Maschinen, Werkzeuge und Geräte
- Arbeitsverfahren
- Oberflächentechnik, Korrosionsschutztechnik
- Technisches und freies Zeichnen
- Farb- und Formenlehre, Stilformen
- Kunstgeschichte, Schrift und Werbung
- Leistungsbeschreibungen, VOB
- Aufmaßberechnung, Fachkalkulation
- Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Unfallverhütung
- Praktische Ausbildung
Ziel
In diesem Teil der Meisterausbildung vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Meister im Maler- und Lackiererhandwerk der Fachrichtung Maler beherrschen muss. Sie lernen, Aufgaben und Sachverhalte zu bearbeiten, selbstständig zu lösen und umzusetzen.
Abschluss
Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil I und Teil II.
Teilnahmevoraussetzung
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.
Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit in dem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.
Förderung
Aufstiegs-BAföG:
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz: AFBG. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden je nach persönlichen Voraussetzungen zurzeit zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert.
Nach der bestandenen Prüfung in allen Teilen werden Ihnen auf Antrag die Hälfte des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.