Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Tischlerhandwerk

Das Lehrgangskonzept für „Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten im Tischlerhandwerk“ beinhaltet eine verbindliche Nachschulung, die i.d.R. alle 3 Jahre besucht werden soll.

Ziel der Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte:

  • Kennt die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten die
    für ihre Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften
    und kann sie diese anwenden?
  • Verfügt die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
    über geeignete Messgeräte und Werkzeuge?
  • Kann die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
    diese Messgeräte sachgerecht bedienen und kann
    Fehler richtig erkennen und bewerten?

Im Vordergrund steht der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer in ihrer praktischen Tätigkeit als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Bei fehlender Nachqualifizierung werden die Voraussetzungen für eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht mehr erfüllt und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.

Inhalte

Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte

  • Durchführung von Kontrollmessungen
  • Sichtprüfung des Werkzeugs

Sicherheitsunterweisung

  • aktuelle Informationen über die zu beachtenden
    Sicherheitsbestimmungen sowie über den
    Arbeitsbereich, in dem Sie tätig werden dürfen
  • Was gibt es Neues im Vorschriftenwerk?

Messen und Prüfen gem. DIN VDE

Abschluss

Sie erhalten ein Zertifikat über die Nachschulung.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.rast@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen