Das Lehrgangskonzept für „Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten im Tischlerhandwerk“ beinhaltet eine verbindliche Nachschulung, die i.d.R. alle 3 Jahre besucht werden soll.
Ziel der Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte:
- Kennt die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten die
für ihre Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften
und kann sie diese anwenden? - Verfügt die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
über geeignete Messgeräte und Werkzeuge? - Kann die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
diese Messgeräte sachgerecht bedienen und kann
Fehler richtig erkennen und bewerten?
Im Vordergrund steht der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer in ihrer praktischen Tätigkeit als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Bei fehlender Nachqualifizierung werden die Voraussetzungen für eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht mehr erfüllt und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
Inhalte
Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte
- Durchführung von Kontrollmessungen
- Sichtprüfung des Werkzeugs
Sicherheitsunterweisung
- aktuelle Informationen über die zu beachtenden
Sicherheitsbestimmungen sowie über den
Arbeitsbereich, in dem Sie tätig werden dürfen - Was gibt es Neues im Vorschriftenwerk?
Messen und Prüfen gem. DIN VDE
Abschluss
Sie erhalten ein Zertifikat über die Nachschulung.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.