Nachschulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk

Die Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ist keine statische Kenntnisstandsprüfung, sondern eine prozesshafte. Die Anerkennung dieser Qualifikation durch die Berufsgenossenschaften beruht u. a. auf der Vereinbarung, dass in gewissen Abständen (ca. drei Jahre) Nachschulungen durchgeführt werden, in denen Sicherheitsunterweisungen aktualisiert und Informationen über gravierende Änderungen der Regelwerke vermittelt werden.

Bei fehlender Nachqualifizierung sind die Voraussetzungen für eine Fachkraft nicht mehr erfüllt und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifizierung ist hinfällig.

Inhalte

Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte

  • Sichtprüfung der Messgeräte
  • Durchführung von Kontrollmessungen
  • Sichtprüfung des Werkzeugs

Sicherheitsunterweisung

  • aktuelle Informationen zu den Sicherheits-
    bestimmungen
  • Arbeitsbereiche, in denen Sie tätig werden dürfen
  • theoretische Wissenstests

Messübungen zur Vorbereitung des praktischen Teils

Praktischer Test

Abschluss

theoretische und praktische Prüfung

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung & Meistervorbereitung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.rast@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen