Die Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ist keine statische Kenntnisstandsprüfung, sondern eine prozesshafte. Die Anerkennung dieser Qualifikation durch die Berufsgenossenschaften beruht u. a. auf der Vereinbarung, dass in gewissen Abständen (ca. drei Jahre) Nachschulungen durchgeführt werden, in denen Sicherheitsunterweisungen aktualisiert und Informationen über gravierende Änderungen der Regelwerke vermittelt werden.
Bei fehlender Nachqualifizierung sind die Voraussetzungen für eine Fachkraft nicht mehr erfüllt und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifizierung ist hinfällig.
Inhalte
Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte
- Sichtprüfung der Messgeräte
- Durchführung von Kontrollmessungen
- Sichtprüfung des Werkzeugs
Sicherheitsunterweisung
- aktuelle Informationen zu den Sicherheits-
bestimmungen - Arbeitsbereiche, in denen Sie tätig werden dürfen
- theoretische Wissenstests
Messübungen zur Vorbereitung des praktischen Teils
Praktischer Test
Abschluss
theoretische und praktische Prüfung
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.