Sachkundenachweis für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Im Rahmen des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission Regelungen erlassen, um die Emissionen von Kältemitteln zu reduzieren. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Wesentliche Inhalte dieser Verordnung betreffen auch die Reduzierung der Emissionen, die von Kraftfahrzeug-Klimaanlagen ausgehen.

Nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung müssen alle Personen, die an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung durchführen, einen Sachkundenachweis erwerben. Die Mindestanforderungen an die Sachkundeschulung sind in der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 beschrieben.

In diesem Kompaktseminar werden alle für den Nachweis der Sachkunde relevanten Themen praxisnah behandelt. So werden z. B. an einer Kälteanlage der Kältekreislauf und die Bauteile einer Kälteanlage erklärt. In der Werkstatt werden Service- und Wartungsarbeiten mit Fehlersuche am Fahrzeug praxisnah durchgeführt und die hierzu notwendigen Geräte und Werkzeuge erläutert.

Dieses Praxisseminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen.

Inhalte

  • Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen – Einleitung
  • physikalische Grundlagen
  • Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an der Kraftfahr-
    zeug-Klimaanlage
  • Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten
  • europäische und nationale Gesetzgebung
  • Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
  • Verordnung (EG) Nr. 307/2008
  • Richtlinie 2006/40/EG
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • abfallrechtliche Vorschriften – gesetzliche
    Grundlagen
  • Umweltauswirkungen
  • umweltverträgliche Rückgewinnung von Kältemittel
  • zukünftige Kraftfahrzeug-Klimaanlagentechnologie
    (CO2-Klimaanlagen)

Praxis:

  • Umgang mit einem Kältemittel-Container
  • Reparatur- und Wartungsarebieten an Kraftfahrzeug-
    Klimaanlagen, z. B. Rückgewinnung von R134a, R-123yf
  • Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes

Der Lehrgang endet mit einer Prüfung.

Arbeitsmaterial:

Da Teile der Veranstaltung in der Werkstatt stattfinden, ist das Tragen von Arbeitskleidung verpflichtend.

Abschluss

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK).

Teilnahmevoraussetzung

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf.

Förderung

Bildungsscheck NRW:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:

www.bildungsscheck.nrw.de

Prämiengutschein:

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.

Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-701
m.placke@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen