Sachkundenachweis für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen sowie Land- u. Baumaschinen

Seit dem 01.08.2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen eine neue Sachkundeschulung besuchen. Der neue Sachkundenachweis muss für alle Kfz-Betriebe spätestens seit dem 04.07.2010 vorliegen.

In diesem Seminar wird die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde vermittelt und durch ein Teilnehmerzertifikat bestätigt. In diesem Kompaktseminar werden alle für den Nachweis der Sachkunde relevanten Themen praxisnah behandelt. So werden z. B. an einer Kälteanlage der Kältekreislauf und die Bauteile einer Kälteanlage erklärt. In der Werkstatt werden Service- und Wartungsarbeiten mit Fehlersuche am Fahrzeug praxisnah durchgeführt und die hierzu notwendigen Geräte und Werkzeuge erläutert.

Dieses Praxisseminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen.

Inhalte

  • Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen – Einleitung
  • physikalische Grundlagen
  • Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an der Kraftfahr-
    zeug-Klimaanlage
  • Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten
  • europäische und nationale Gesetzgebung
  • Verordnung (EG) Nr. 2037/2000
  • Verordnung (EG) Nr. 842/2006
  • Verordnung (EG) Nr. 307/2008
  • Richtlinie 2006/40/EG
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • abfallrechtliche Vorschriften – gesetzliche
    Grundlagen
  • Umweltauswirkungen
  • umweltverträgliche Rückgewinnung von Kältemittel
  • zukünftige Kraftfahrzeug-Klimaanlagentechnologie
    (CO2-Klimaanlagen)

Praxis:

  • Umgang mit einem Kältemittel-Container
  • Reparatur- und Wartungsarebieten an Kraftfahrzeug-
    Klimaanlagen, z. B. Rückgewinnung von R134a
  • Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes

Der Lehrgang endet mit einem Abschlusstest.

Abschluss

Bundeseinheitlicher Sachkundenachweis der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK)

Teilnahmevoraussetzung

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf.

Förderung

Bildungsscheck NRW:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:

www.bildungsscheck.nrw.de

Prämiengutschein:

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.

Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-701
m.placke@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen