Wochenendlehrgang nach Richtlinie DVS-IIW 1170
Zeiten
Fr: 14:30-20:50 Uhr
Sa: 08:00-14:10 Uhr
Kursnummer
20241
Investition
Lehrgangsgebühr zurzeit Je nach Modulauswahl
Lehrgangsgebühr Einzelmodule:
SFM Teil 1 zurzeit 650,00 €
SFM Teil 2 zurzeit 1.570,00 €
SFM Teil 3 zurzeit 2.665,00 €
In der Lehrgangsgebühr ist die jeweilige Prüfungsgebühr enthalten:
Für den Teil 1: 115,00 €
Für den Teil 3: 465,00 €
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück
In nahezu allen Bereichen der Metallverarbeitung wird das Schweißen als Fügetechnologie zum Verbinden von Bauteilen eingesetzt. Die Anforderungen an die Qualität der Schweißverbindung sind in der Regel hoch, um den umfangreichen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften gerecht zu werden.
Erreichen lässt sich die notwendige Schweißnahtqualität bei hoher Wirtschaftlichkeit nur dann, wenn das Planen, Ausführen und Kontrollieren einer Schweißarbeit vom Entwurf bis zum letzten Handgriff durch einen Fachmann bzw. unter dessen Aufsicht erfolgt.
DVS-Lehrschweißer, Facharbeiter/Gesellen der Metallverarbeitung, Meister des metallverarbeitenden Handwerks, Industriemeister Metall, Techniker und Diplom-Ingenieure schaffen mit der Ausbildung zum internationalen Schweißfachmann die Voraussetzung, um als anerkannte Schweißaufsichtsperson nach DIN EN ISO 14731 im Betrieb benannt zu werden.
Hier finden Sie Informationen zum Schweißfachmannlehrgang der Teile 1, 2 und 3.
Inhalte
Der Lehrgang besteht aus folgenden Modulen
Teil 1
Fachliche Grundlagen, Dauer 35 U.-Std.
- Hauptgebiet 1: Schweißprozesse und-ausrüstung
- Hauptgebiet 2: Werkstoffe und ihr Verhalten beim
Schweißen - Hauptgebiet 3: Konstruktion und Berechnung
Teil 2
Praktische Übungen in den Schweißverfahren, Dauer 60 U.-Std.
- Gasschweißen (G)
- Lichtbogenhandschweißen (E)
- Wolfram-Schutzgasschweißen (WIG)
- Metall-Schutzgasschweißen (MAG)
- Metall-Inertgasschweißen (MIG)
Teil 3
Hauptlehrgang, 160 U.-Std.
- Hauptgebiet 1: Schweißprozesse und -ausrüstung
- Hauptgebiet 2: Werkstoffe und ihr Verhalten beim
Schweißen - Hauptgebiet 3: Konstruktion und Berechnung
- Hauptgebiet 4: Fertigung und Anwendungstechnik
Die Dauer der Unterrichtsstunde beträgt 50 Minuten.
Prüfung
Nach dem Lehrgangsteil 1 findet jeweils eine zweistündige schriftliche Zwischenprüfung statt, deren erfolgreicher Abschluss zur Teilnahme am nachfolgenden Lehrgangsteil berechtigt. Im Lehrgangsteil 3 werden jeweils in den Hauptgebieten bis zu zwei schriftliche Klausuren geschrieben. Am Ende des Gesamtlehrgangs findet eine Abschlussprüfung statt.
Was Sie erwarten können
In diesem Lehrgang lernen Sie die fachlichen und praktischen Grundlagen, um als anerkannte Schweißaufsichtsperson tätig zu werden.
Abschluss
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein deutschsprachiges DVS-Schweißfachmann-Zeugnis und ein internationales IIW-Diplom.
Teilnahmevoraussetzung
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und
Schrift - Meister des metallverarbeitenden Handwerks
- Industriemeister Metall
- Techniker mit anerkanntem Abschluss
- Diplomingenieur / Bachelor
- Lehrschweißer oder Facharbeiter/Geselle mit
mindestens dreijähriger Tätigkeit in der Metall-
verarbeitung (Firmennachweis erforderlich) und
Prüfung Schweißfachmann Teil 0 - Internationaler Schweißpraktiker mit mindestens
2 Jahren Berufserfahrung
(Firmennachweis erforderlich) und
Prüfung Schweißfachmann Teil 0 - Mindestalter: 22 Jahre
Lehrgangsgebühr zurzeit 4.885,00 €
Lehrgangsgebühr Einzelmodule:
SFM Teil 1 zurzeit 650,00 €
SFM Teil 2 zurzeit 1.570,00 €
SFM Teil 3 zurzeit 2.200,00 €
In der Lehrgangsgebühr ist die jeweilige Prüfungsgebühr enthalten:
Für den Teil 1: 115,00 €
Für den Teil 3: 465,00 €
Module
Schweißfachmann Teil 3 | 2.665,00 € |
---|---|
Schweißfachmann Teil 2 | 1.570,00 € |
Schweißfachmann Teile 1 bis 3 | 4.885,00 € |
Schweißfachmann Teil 1 | 650,00 € |
Förderung
WiN:
Das Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)“ wird fortgesetzt und unterstützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Niedersachsen. Darüber hinaus können Betriebsinhaber*innen von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten gefördert werden.
Die Eckdaten in Kürze:
- Zuschuss von bis zu 50 % muss mindestens
1.000 Euro betragen.
- die Weiterbildungen müssen spätestens am 30.06.2023
beendet sein.
- maximal 36 Monate Laufzeit.
- Erstattung erfolgt nach abgeschlossener Weiterbildung.
- der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der
Weiterbildungsmaßnahmen gestellt werden.
Weitere Informationen gibt die Beratungsstelle der NBank:
Telefon: 0511 30031 333
E-Mail: beratung@nbank.de
https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/
Weiterbildung-in-Niedersachsen
Nur die Informationen auf der Website der NBank sind verbindlich.
Termin
12.01.2024 — 22.06.2024
Zeiten
Fr: 14:30-20:50 Uhr
Sa: 08:00-14:10 Uhr
Kursnummer
20241
Investition
Lehrgangsgebühr zurzeit Je nach Modulauswahl
Lehrgangsgebühr Einzelmodule:
SFM Teil 1 zurzeit 650,00 €
SFM Teil 2 zurzeit 1.570,00 €
SFM Teil 3 zurzeit 2.665,00 €
In der Lehrgangsgebühr ist die jeweilige Prüfungsgebühr enthalten:
Für den Teil 1: 115,00 €
Für den Teil 3: 465,00 €
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück