Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der Land- und Baumaschinentechnik (3S)

In der Land- und Baumaschinentechnik werden zunehmend mehr Hochvolt-Systeme eingesetzt. Aus diesem Grund ist die Arbeitssicherheit sowie die Unfallverhütung an Hochvolt-Fahrzeugen sehr wichtig.

In diesem Lehrgang lernen Sie in Theorie und Praxis die Schutzmaßnahmen zur Gefahrenverhütung kennen. Darüber hinaus erlernen Sie, Hochvolt-Systeme spannungsfrei zu schalten. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erwerben Sie die Fachkunde, eigenständige Arbeiten an Hochvolt-Systemen durchzuführen. Außerdem werden Sie befähigt, Personen zu unterweisen, die unterstützende Tätigkeiten am Hochvolt-Fahrzeug duchführen sollen. Dies gilt zugleich für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial.

Inhalte

  • Normen, Regeln und Vorschriften
  • Gefahren erkennen und Schutzmaßnahmen umsetzen
  • HV-Systeme spannungsfrei schalten
  • Praxis an HV-Komponenten
  • Unterweisung von Personen, die unterstützende
    Tätigkeiten am HV-Fahrzeug durchführen
  • Fehlersuche an HV-Systemen der Land- und
    Baumaschinentechnik

Abschluss

Zertifikat "Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gem. DGUV Information 209-093) nach erfolgreich abgelegter Prüfung.

Das Zertifikat hat einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine eintägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.

Zielgruppe

Fachkräfte der Land- und Baumaschinentechnik

Teilnahmevoraussetzung

  • Meister sowie Gesellen in der Land- und
    Baumaschinentechnik
    oder Personen mit einer Berufsausbildung
    in einem fahrzeugtechnischem Beruf mit
    langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre)
    im Bereich der Land- und Baumaschinentechnik
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis einer gesundheitlichen Eignung durch
    arbeitsmedizinische Untersuchung G25
    (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs (einschl. Herz-Lungen-
    Wiederbelebung) (nicht älter als 2 Jahre)

Förderung

Bildungsscheck NRW:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:

www.bildungsscheck.nrw.de

Prämiengutschein:

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.

Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.rast@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen