Fachpraktischer Vertiefungskurs für angehende Kfz-Techniker-Meisterinnen und -Meister
Kursnummer
20261
Investition
Kursgebühr: 1.340,00 €
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück
Inhalte
Modul: Fachpraktische Vertiefung I
Messtechnik
Komfortsysteme (u.a. Klimaanlagen)
Motormanagement
Lichtanlagen
Starter, Generator
Ziel
Als Meisterschüler*in möchten Sie sich intensiv auf die praktische Prüfung zum / zur Kraftfahrzeugtechniker-Meister*in (Teil 1) vorbereiten.
Dann sind die Module zur fachpraktischen Vertiefung 1 und fachpraktischen Vertiefung 2 genau das Richtige für Sie.
Sie werden lernen, wie Sie schwierig zu findende und schwerwiegende Fehler und Mängel an den unterschiedlichsten Systemen eines Fahrzeugs finden und reparieren. Dabei werden Sie ein tiefes Verständnis der unterschiedlichen Systeme und deren Zusammenspiel erlangen. In den Modulen lernen Sie eine systematische Analyse und Vorgehensweise kennen, so dass Sie die Fehler finden, erkennen, aufnehmen und eigenständig beheben können.
Mit diesem Wissen sind Sie nicht nur gut auf den praktischen Teil der Meisterprüfung vorbereitet sondern auch fit für die praktische Anwendung in Ihrer täglichen Arbeit.
Beide Module werden nur im Rahmen eines Meistervorbereitungskurses in Vollzeit angeboten, d.h. ganztägig von montags bis freitags. Nur so können Sie konzentriert und tief in die Sachverhalte eintauchen und Ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aufbauen und verbessern.
Zielgruppe
Meisterschülerinnen zur Kraftfahrzeugtechnikermeisterin
Meisterschüler zum Kraftfahrzeugtechnikermeister
Förderung
Bildungsurlaub nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz:
Dieses Veranstaltung wurde gem. § 10 Abs. 1 NBildG anerkannt. Die Anerkennung gilt auch für weitere Veranstaltungen gleicher Art, z.B. Veranstaltungen mit anderen Terminen. Sie können hierfür Bildungsurlaub nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) beantragen.
Die Veranstaltungsnummer (VA-Nr.) ist: B20-101617-14
Niedersächsische Teilnehmende müssen Ihrem Arbeitgeber eine von uns ausgestellte formlose Anmeldebestätigung vorlegen. Wenn Sie diese von uns benötigen, dann melden Sie sich bitte bei uns.
Sie sollten Ihren Antrag auf Bildungsurlaub so früh wie möglich und SCHRIFTLICH bei Ihrem Arbeitgeber stellen, spätestens jedoch 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
Auf den Seiten der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (www.aewb-nds.de) können Sie nähere Informationen zu diesem Gesetz erhalten. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Arbeitstagen pro laufendes Kalenderjahr (§ 2 Abs. 4 NBildG). Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden (§ 2 Abs. 6 NBildUG). Bitte beachten Sie auch die anderen Regelungen dieses Gesetzes. Das Gesetz können Sie ebenfalls auf den Seiten des AEWB herunterladen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und informieren Sie über die Vorgehensweise zur Beantragung des Bildungsurlaubs.
Investition
Kursgebühr: 1.340,00 €
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück