Fachpraktischer und fachtheoretischer Meisterlehrgang für den Teil I und Teil II der Meisterprüfung
Zeiten
Fr: 16:45-20:45 Uhr
Sa: 08:00-13:00 Uhr
Abweichende Unterrichtstermine möglich!
Kursnummer
20241
Investition
Kursentgelt mit Aufstiegs-BAföG:nur 1.587,50 €*
(ohne Aufstiegs-BAföG: 6.350,00 €)
zzgl. Lernmittel, zzgl. Prüfungsgebühr gem. der dann geltenden Gebührenordnung
Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
*UNSER TIPP!
Bis zu 75 % Förderung mit dem "Aufstiegs-BAföG (AFBG)" sichern!
Nur 1.587,50 € statt 6.350,00 €
Beispielrechnung AFBG:
Kursentgelt: 6.350,00 €
- Zuschuss Aufstiegs-BAföG 50 %: 3.175,00 €
= Rest KfW-Darlehen: 3.175,00 €
- Darlehenserlass: 1.587,50 €
= Ihr Eigenanteil: 1.587,50 €
Prüfungsgebühren sind auch AFBG-förderfähig!
Preisanpassung ab 2026 möglich.
Bei erfolgreichem Bestehen aller Prüfungen zum Erwerb des Qualifikationsabschlusses erhalten Sie auf Antrag einen Darlehenserlass von 50 % auf das zu dem Zeitpunkt noch bestehende Restdarlehen. Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück
Dieser Meisterlehrgang wird in Kooperation mit dem Institut für Betriebs- und Arbeitstechnik des
Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen durchgeführt.
Informationen zur Anmeldung
- Sofern Ihr Wunsch-Kurstermin ausgebucht ist,
tragen Sie sich bitte dort in die Warteliste ein. - Würden Sie alternativ am nächstmöglichen
Kurstermin teilnehmen?
So melden Sie sich bitte auch zum nächstmöglichen
Kurstermin verbindlich an.
Grund: Personen aus der Warteliste werden nicht
automatisch in den nächstmöglichen Kurstermin
übertragen.
Der Meister macht's. Als Fachmann in seinem Handwerk kennt er die Zusammenhänge, kann Probleme analysieren und bewerten sowie geeignete Lösungen aufzeigen. Fachwissen und Erfahrung sind seine wichtigen Erfolgsfaktoren.
Bitte beachten Sie, dass die Meisterschule bzw. die Meisterprüfung sich in vier Teilen gliedert, die Sie benötigen, um Meister*in zu werden.
Wir empfehlen Ihnen, den Meisterkurs Teil III (sofern möglich) vor Ihrem Meisterkurs Teile I und II zu absolvieren.
Inhalte
Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik
- Fertigungskonzept und Umsetzungsmöglichkeiten
- Grundlagen der Gestaltung,
Entwurfs- und Zeichentechnik - Produktentwicklung, Anforderungen an Konstruktionen
Montage und Instandhaltung
- Montage-Ablaufplanung,
Baustelleneinrichtung,Baustellenlogistik - Überwachung und Endabnahme, Instandhaltung
- Koordination von Montageleistungen,
Montagetechniken - Objektbezogene Schutzmaßnahmen,
Schließ- und Schutzsysteme
Auftragsabwicklung
- Auftragsbeschaffung, Angebotserstellung
- Arbeitsplanung, Regelwerke,
Material- und Betriebsmitteleinsatz - Fertigungsunterlagen, Vergabe von Unteraufträgen
- Technikeinsatz, Datenermittlung und Kalkulation
- Umgang mit Produkten
Betriebsführung und Betriebsorganisation
- Ermittlung der Betriebskosten,
betriebliche Kostenstruktur, Kennzahlen - Marketing und Konzepte für den Umgang mit Kunden
- Qualitätsmanagement, Personalwirtschaft
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Planung der Betriebsstätte und der
Logistikprozesse, Kooperationen
Ziel
In diesem Teil der Meisterausbildung vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Meister im Tischlerhandwerk beherrschen muss. Sie lernen, Aufgaben und Sachverhalte zu bearbeiten, selbstständig zu lösen und umzusetzen.
Der Lehrgang bietet über die Vorbereitung auf die Meisterprüfung hinaus viel an Rüstzeug für die Erfüllung der Aufgaben, die die Meisterin oder den Meister später im Betrieb erwarten.
Abschluss
Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil I und Teil II.
Teilnahmevoraussetzung
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit in dem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.
Förderung
Aufstiegs-BAföG:
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz: AFBG. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden je nach persönlichen Voraussetzungen zurzeit zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert.
Nach der bestandenen Prüfung in allen Teilen werden Ihnen auf Antrag die Hälfte des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Termin
29.11.2024 — 09.05.2026
Zeiten
Fr: 16:45-20:45 Uhr
Sa: 08:00-13:00 Uhr
Abweichende Unterrichtstermine möglich!
Kursnummer
20241
Investition
Kursentgelt mit Aufstiegs-BAföG:nur 1.587,50 €*
(ohne Aufstiegs-BAföG: 6.350,00 €)
zzgl. Lernmittel, zzgl. Prüfungsgebühr gem. der dann geltenden Gebührenordnung
Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
*UNSER TIPP!
Bis zu 75 % Förderung mit dem "Aufstiegs-BAföG (AFBG)" sichern!
Nur 1.587,50 € statt 6.350,00 €
Beispielrechnung AFBG:
Kursentgelt: 6.350,00 €
- Zuschuss Aufstiegs-BAföG 50 %: 3.175,00 €
= Rest KfW-Darlehen: 3.175,00 €
- Darlehenserlass: 1.587,50 €
= Ihr Eigenanteil: 1.587,50 €
Prüfungsgebühren sind auch AFBG-förderfähig!
Preisanpassung ab 2026 möglich.
Bei erfolgreichem Bestehen aller Prüfungen zum Erwerb des Qualifikationsabschlusses erhalten Sie auf Antrag einen Darlehenserlass von 50 % auf das zu dem Zeitpunkt noch bestehende Restdarlehen. Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück