Es kommt häufig zu unterschiedlichen Bewertungen bezüglich handwerklicher Leistungen zwischen Auftraggebern und Beauftragten, was in manchen Fällen sogar vor Gericht endet. In solchen Situationen gewährleisten öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine objektive und sachkundige Beurteilung von handwerklichen Arbeiten, Produkten, Dienstleistungen sowie den entsprechenden Preisgestaltungen.
Ihr Einsatz ist erforderlich, wenn es um Fragen der fachgerechten Handwerksausführung, ordnungsgemäße Abrechnung oder die Erarbeitung von Reparatur- und Sanierungskonzepten geht. Auf Anforderung seitens des Gerichts verfassen sie gerichtliche Gutachten oder agieren im Auftrag von Kunden, Anwälten und Versicherungen als private Gutachter.
In diesem Seminar erlernen Sie an einem Tag die Erstellung von Gutachten in einem Zivilprozess.
Dozent:
Antonius Fahnemann
ehem. Präsident Landgericht Osnabrück
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und grundsätzliche Pflichten
- Gerichtsgutachten und Privatgutachten
- Prüfliste für das Gutachten, Klärung der Aufgabenstellung, Fristen
- Besorgnis der Befangenheit
- Ortstermin: Vorbereitung, Durchführung und Verwertung
- Anhörung vor Gericht
- Haftung des Sachverständigen
Abschluss
Für dieses Seminar sind Fortbildungspunkte gem. §17 Sachverständigenordnung der HWK OS-EL-GB für Sachverständige anrechenbar.
Zielgruppe
Sachverständige oder Interessierte an der Sachverständigentätigkeit
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.