Bauvertragsrecht - Praxiswissen

- Praxisseminar zur neuen umfassenden Reform des Baurechts -

Die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht sind bereits im März 2017 als Gesetz verabschiedet worden und werden am 01.01.2018 in Kraft treten. Spätestens dann sind diese gänzlich neuen Regelungen Alltagsrealität für jeden Handwerker, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieur. Diese müssen - als Konsequenz für die Praxis - bekannt sein und angewendet werden können. Dabei ist das neue Bauvertragsrecht 2018 aber nicht nur eine Reform, sondern eine tiefgreifende strukturelle Änderung des Bau- und Architektenrechts.

Inhalte

  • Änderungen kaufvertraglicher Vorschriften
    (Leistungskette)
  • Änderungen des allgemeinen Werkvertragsrechts
    - Abschlagszahlung
    - Fiktive Abnahme
    - Kündigung aus wichtigem Grund
  • Neue Vorschriften im Bau- und Architektenvertrag
    - Sonderregelungen zum Bauvertrag
    - Sonderregelungen zum Verbraucherbauvertrag
    - Sonderregelungen zum Architekten-
    und Ingenieurvertrag
    - Sonderregelungen zum Bauträgervertrag
  • Erhebliche Abweichungen von der VOB/B
    - Anordnungsrecht
    - Preisanpassung

Ziel

Mit diesem Seminar erhalten Sie sowohl eine Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wie auch wichtige Hinweise für eine rechtssichere Anwendung in der alltäglichen Praxis.

Abschluss

Teilnahmezertifikat

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte des Bauhaupt- und Baunebengewerbes

Förderung

Bildungsscheck NRW:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:

www.bildungsscheck.nrw.de

Prämiengutschein:

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.

Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.schatz@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen