- Praxisseminar zur neuen umfassenden Reform des Baurechts -
Zeiten
Do: 09:00-17:00 Uhr
Kursnummer
20232
Investition
Kursentgelt 300,00 €
Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück
Die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht sind am 01.01.2018 in Kraft getreten. Spätestens dann sind diese gänzlich neuen Regelungen Alltagsrealität für jeden Handwerker, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieur. Diese müssen - als Konsequenz für die Praxis - bekannt sein und angewendet werden können. Dabei ist das Bauvertragsrecht 2018 aber nicht nur eine Reform, sondern eine tiefgreifende strukturelle Änderung des Bau- und Architektenrechts.
Inhalte
- kaufvertragliche Vorschriften
(Leistungskette) - Allgemeine Werkvertragsrecht
- Abschlagszahlung
- Fiktive Abnahme
- Kündigung aus wichtigem Grund - Vorschriften im Bau- und Architektenvertrag
- Sonderregelungen zum Bauvertrag
- Sonderregelungen zum Verbraucherbauvertrag
- Sonderregelungen zum Architekten-
und Ingenieurvertrag
- Sonderregelungen zum Bauträgervertrag - Erhebliche Abweichungen von der VOB/B
- Anordnungsrecht
- Preisanpassung
Ziel
Mit diesem Seminar erhalten Sie sowohl eine Einführung in das Bauvertragsrecht, wie auch wichtige Hinweise für eine rechtssichere Anwendung in der alltäglichen Praxis.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte des Bauhaupt- und Baunebengewerbes
Förderung
Bildungsscheck NRW:
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:
www.bildungsscheck.nrw.de
Prämiengutschein:
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.
Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.
Investition
Kursentgelt 300,00 €
Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück