im Tischler-, Metall- oder SHK-Handwerk
Gemäß DGUV Vorschrift 2 und 3 (bisherige BGV A2 und A3) ist für das Arbeiten an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln eine Qualifikation als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) erforderlich. Die Basis für diese Qualifikation sind die von der Berufsgenossenschaft ETEM herausgegebenen Ausbildungskriterien.
Konzept der Weiterbildung:
1)Für das Tischlerhandwerk verpflichtend:
30 Unterrichtsstungen E-Learning Selbstlernphase
(freiwählbare Termine)
Die Lernaufgaben erhalten Sie über unsere Online-
Lernplattform.
Diese Selbstlernphase ist für das
Metall- und SHK-Handwerk nur empfehlenswert.
2)50 Unterrichtsstunden Präsenz-Veranstaltung (festgelegte Termine)
3) ca. 6 Unterrichtsstunden Abschlussprüfung
Inhalte
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
auf den Menschen, auf Tiere und Sachen - Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei
indirektem Berühren - Prüfen der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an
elektrischen Betriebsmitteln - Grundlagen „Erste Hilfe“
- Fach- und Führungsverantwortung
- Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
an Leitungen und Kabel - Fachgerechte elektrische Verbindungen
Schriftliche und praktische Abschlussprüfung
Ziel
Für das Tischlerhandwerk:
- Ab- und Anklemmen von Elektroherden und
Kochmulden - Inbetriebnahme von Kühlschränken,
Dunstabzugshauben und indirekten Beleuchtungen - Anschluss von Wechselstromverbrauchern in einer
Geräteanschlussdose - Einbau von Schaltern und Steckdosen in Schränken
und Holzaufbauten
Für das Metallhandwerk:
- Vorschriftsmäßigen Anschluss an ein
vorhandenes elektrisches Verteilnetz - Selbständiges Arbeiten an elektrischen Einrichtungen
und Betriebsmitteln des Metallbauer- und
Feinwerkmechanikerhandwerks
wie z. B. an Maschinen, Geräten, Anlagen und
Bauteilen in der Konstruktionstechnik,
der Schließ- und Sicherheitstechnik sowie der
Feinwerkmechanik, sowohl in Verbindung mit
Arbeiten zum Erstanschluss als auch in
Verbindung mit Instandsetzungs- und
Wartungsarbeiten.
Für das SHK-Handwerk:
- Vorschriftsmäßigen Anschluss an ein
vorhandenes elektrisches Verteilungsnetz - Selbständiges Arbeiten an elektrischen Einrichtungen
und Betriebsmitteln von Heizungs- Sanitär-,
und lüftungstechnischen Anlagen sowie
Instandsetzungs- und Wartungsaufgaben
Die Herstellung des elektrischen Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs.
Abschluss
Zertifikat als Nachweis der erworbenen Fachkunde bei erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung.
Teilnahmevoraussetzung
Gesell*innen und Meister*innen aus dem Tischler-, Metall- oder SHK-Handwerk
oder Personen, die eine gleichwertige berufliche Tätigkeit nachweisen können.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.