Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten | Teilzeit

im Tischler-, Metall- oder SHK-Handwerk

Nächster Termin

19.01.2024 — 02.03.2024

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Zeiten

Fr: 15:00-19:45 Uhr
Sa: 08:00-13:00 Uhr

Kursnummer

20241

Investition

Kursentgelt Je nach Modulauswahl

zzgl. Lehrbuch

Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

Ort


der Handwerkskammer

Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück

Gemäß DGUV Vorschrift 2 und 3 (bisherige BGV A2 und A3) ist für das Arbeiten an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln eine Qualifikation als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) erforderlich. Die Basis für diese Qualifikation sind die von der Berufsgenossenschaft ETEM herausgegebenen Ausbildungskriterien.

Konzept der Weiterbildung:

1)Für das Tischlerhandwerk verpflichtend:

30 Unterrichtsstungen E-Learning Selbstlernphase


(freiwählbare Termine)
Die Lernaufgaben erhalten Sie über unsere Online-
Lernplattform.
Diese Selbstlernphase ist für das
Metall- und SHK-Handwerk nur empfehlenswert.

2)50 Unterrichtsstunden Präsenz-Veranstaltung (festgelegte Termine)

3) ca. 6 Unterrichtsstunden Abschlussprüfung

Inhalte

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
    auf den Menschen, auf Tiere und Sachen
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei
    indirektem Berühren
  • Prüfen der Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an
    elektrischen Betriebsmitteln
  • Grundlagen „Erste Hilfe“
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
    an Leitungen und Kabel
  • Fachgerechte elektrische Verbindungen

Schriftliche und praktische Abschlussprüfung

Ziel

Für das Tischlerhandwerk:

  • Ab- und Anklemmen von Elektroherden und
    Kochmulden
  • Inbetriebnahme von Kühlschränken,
    Dunstabzugshauben und indirekten Beleuchtungen
  • Anschluss von Wechselstromverbrauchern in einer
    Geräteanschlussdose
  • Einbau von Schaltern und Steckdosen in Schränken
    und Holzaufbauten

Für das Metallhandwerk:

  • Vorschriftsmäßigen Anschluss an ein
    vorhandenes elektrisches Verteilnetz
  • Selbständiges Arbeiten an elektrischen Einrichtungen
    und Betriebsmitteln des Metallbauer- und
    Feinwerkmechanikerhandwerks
    wie z. B. an Maschinen, Geräten, Anlagen und
    Bauteilen in der Konstruktionstechnik,
    der Schließ- und Sicherheitstechnik sowie der
    Feinwerkmechanik, sowohl in Verbindung mit
    Arbeiten zum Erstanschluss als auch in
    Verbindung mit Instandsetzungs- und
    Wartungsarbeiten.

Für das SHK-Handwerk:

  • Vorschriftsmäßigen Anschluss an ein
    vorhandenes elektrisches Verteilungsnetz
  • Selbständiges Arbeiten an elektrischen Einrichtungen
    und Betriebsmitteln von Heizungs- Sanitär-,
    und lüftungstechnischen Anlagen sowie
    Instandsetzungs- und Wartungsaufgaben

Die Herstellung des elektrischen Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs.

Abschluss

Zertifikat als Nachweis der erworbenen Fachkunde bei erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung.

Teilnahmevoraussetzung

Gesell*innen und Meister*innen aus dem Tischler-, Metall- oder SHK-Handwerk

oder Personen, die eine gleichwertige berufliche Tätigkeit nachweisen können.

Module

Metallhandwerk 890,00 €
SHK-Handwerk 890,00 €
Tischlerhandwerk 890,00 €

Förderung

Bildungsscheck NRW:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:

www.bildungsscheck.nrw.de

Prämiengutschein:

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.

Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.

Termin

19.01.2024 — 02.03.2024

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Zeiten

Fr: 15:00-19:45 Uhr
Sa: 08:00-13:00 Uhr

Kursnummer

20241

Investition

Kursentgelt Je nach Modulauswahl

zzgl. Lehrbuch

Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

Ort


der Handwerkskammer

Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.rast@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen