Zeiten
Di: 08:00-15:30 Uhr
Kursnummer
20241
Investition
Kursentgelt zurzeit 185,00 €
Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück
Gerade das Kfz-Handwerk hat in den letzten Jahren einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz geleistet. So gibt es heute in allen Kfz-Betrieben Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen. Der Gesetzgeber macht den Betreibern dazu allerdings erhebliche Auflagen. Mit dem Erwerb eines entsprechenden Sachkundigennachweises wird es aber möglich, auf einen entsprechenden Wartungsvertrag zu verzichten und auf Antrag den Entsorgungsrhythmus der Abscheideranlage zu verlängern. Die dazu notwendige Ausbildung bietet die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim in Zusammenarbeit mit der Innung des Kfz-Handwerks Osnabrück an. Sie erhalten am Ende des Seminars eine Teilnahmebestätigung, als Nachweis Ihrer Sachkunde den zuständigen Stellen gegenüber.
Inhalte
- Funktion und Betrieb der Anlagen
- gesetzliche Grundlagen
- Abwasseranfallstellen
- Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel
- Bemessung nach DIN
- Bauarten, Einbau, Inbetriebnahme und Betrieb
- Arbeitssicherheit
- Wartung, Reinigung sowie Ein- und Ausbau von
Koaleszenzeinsätzen - praktischer Teil: „Vororteinweisung“
- Alarmanlagen, Funktion und Prüfung
- Betriebstagebuch einrichten und führen
- Verantwortlichkeit im Betrieb
- Verhalten in einem Störfall
Keine weiteren Informationen
Förderung
Bildungsscheck NRW:
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:
www.bildungsscheck.nrw.de
Prämiengutschein:
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.
Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.
Investition
Kursentgelt zurzeit 185,00 €
Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück