– Technische Regeln Elektro-Installation (TREI) –
Neben dem Elektrotechnikermeister ist nach einer Änderung der Handwerksordnung ein erweiteter Personenkreis dem Elektrotechnikermeister (oder Elektromaschinenbauermeister sowie Informationstechnikermeister) beim Nachweis der Voraussetzungen zur selbständigen Tätigkeit gleichgestellt.
Hierzu zählen u. a. Industriemeister, Techniker und Ingenieure der entsprechenden Fachrichtig im Elektrobereich sowie Gesellen mit einer von der Handwerkskammer erteilten Ausnahmeregelung.
Zur umfassenden Ausübung des Elektrotechnikerhandwerks bedarf es neben einer Eintragung in die Handwerksolle, zusätzlich einer Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom beim Versorgungsnetzbetreiber (VNB). Hierfür ist der Sachkundenachweis „TREI (technische Regeln Elektro-Installation)“ erforderlich
Inhalte
- Rechtlicher Rahmen
- Allgemein anerkannte Regeln der Technik
und Arbeitssicherheit - Prüfen und Inbetriebnahme von elektrischen
Anlagen - Schaltanlagen und Verteiler
- Projektierung und Anmeldung elektrischer Anlagen
- Sachkundeprüfung gem. Verfahrensordnung TREI
Teilnahmevoraussetzung
Elektrotechnikermeister, Elektromaschinenbaumeister und Informationstechnikermeister, die den "Sicherheitsschein" im Rahmen ihrer Meisterprüfung nicht erworben haben
oder Industriemeister, Techniker und Ingenieure der entsprechenden Fachrichtung im Elektrobereich
oder Personen, die bereits eine Ausnahmeregelung (gem. §§ 7a, 7b, 8 oder 9 HwO) der zuständigen HWK erhalten haben.
Voraussetzungen:
Für die Teilnahme an dem TREI-Lehrgang müssen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle gem. § 7 HwO erfüllt sein.
Für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom muss u. a. die Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgen.
Folgendes ist der Lehrgangsanmeldung bitte beizufügen:
Bescheinigung/Mitteilung Ihrer HWK, dass die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt sind
oder
Kopie Ihres Meisterbriefes Elektrotechnikermeister, Elektromaschinenbauermeister oder Informationstechnikermeister.
Unter folgendem Link finden Sie die „Verfahrensordnung TREI“ mit näheren Informationen zu den Voraussetzungen:
https://www.zveh.de/maerkte-themen/technik-und-normung/trei.html
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.