TREI Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen und Geräte an das Niederspannungsnetz

– Technische Regeln Elektro-Installation (TREI) –

Neben dem Elektrotechnikermeister ist nach einer Änderung der Handwerksordnung ein erweiteter Personenkreis dem Elektrotechnikermeister (oder Elektromaschinenbauermeister sowie Informationstechnikermeister) beim Nachweis der Voraussetzungen zur selbständigen Tätigkeit gleichgestellt.

Hierzu zählen u. a. Industriemeister, Techniker und Ingenieure der entsprechenden Fachrichtig im Elektrobereich sowie Gesellen mit einer von der Handwerkskammer erteilten Ausnahmeregelung.

Zur umfassenden Ausübung des Elektrotechnikerhandwerks bedarf es neben einer Eintragung in die Handwerksolle, zusätzlich einer Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom beim Versorgungsnetzbetreiber (VNB). Hierfür ist der Sachkundenachweis „TREI (technische Regeln Elektro-Installation)“ erforderlich

Inhalte

  • Rechtlicher Rahmen
  • Allgemein anerkannte Regeln der Technik
    und Arbeitssicherheit
  • Prüfen und Inbetriebnahme von elektrischen
    Anlagen
  • Schaltanlagen und Verteiler
  • Projektierung und Anmeldung elektrischer Anlagen
  • Sachkundeprüfung gem. Verfahrensordnung TREI

Teilnahmevoraussetzung

Elektrotechnikermeister, Elektromaschinenbaumeister und Informationstechnikermeister, die in dem Teil „Elektro- und Sicherheitstechnik“ der Meisterprüfung weniger als 50 % der erzielbaren Punkte erreicht haben

oder

Industriemeister, Techniker und Ingenieure der entsprechenden Fachrichtung im Elektrobereich

oder

Personen, die bereits eine Ausnahmeregelung (gem. §§ 7a, 7b, 8 oder 9 HwO) der zuständigen HWK erhalten haben.


Voraussetzungen:

Für die Teilnahme an dem TREI-Lehrgang müssen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle gem. § 7 HwO erfüllt sein.

Für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom muss u. a. die Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgen.


Folgendes ist der Lehrgangsanmeldung bitte

beizufügen:


Bescheinigung/Mitteilung Ihrer HWK, dass die

Voraussetzungen zur Eintragung in die

Handwerksrolle erfüllt sind

oder

Kopie Ihres Meisterbriefes

Elektrotechnikermeister,

Elektromaschinenbauermeister oder

Informationstechnikermeister

Unter folgendem Link finden Sie die „Verfahrensordnung TREI“ mit näheren Informationen zu den Voraussetzungen:

https://www.zveh.de/maerkte-themen/technik-und-normung/trei.html

Förderung

Prämiengutschein:

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.

Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.

Bildungsscheck NRW:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:

www.bildungsscheck.nrw.de

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.rast@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen