TREI Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen und Geräte an das Niederspannungsnetz

– Technische Regeln Elektro-Installation (TREI) –

Neben dem Elektrotechnikermeister ist nach einer Änderung der Handwerksordnung ein erweiteter Personenkreis dem Elektrotechnikermeister (oder Elektromaschinenbauermeister sowie Informationstechnikermeister) beim Nachweis der Voraussetzungen zur selbständigen Tätigkeit gleichgestellt.

Hierzu zählen u. a. Industriemeister, Techniker und Ingenieure der entsprechenden Fachrichtig im Elektrobereich sowie Gesellen mit einer von der Handwerkskammer erteilten Ausnahmeregelung.

Zur umfassenden Ausübung des Elektrotechnikerhandwerks bedarf es neben einer Eintragung in die Handwerksolle, zusätzlich einer Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom beim Versorgungsnetzbetreiber (VNB). Hierfür ist der Sachkundenachweis „TREI (technische Regeln Elektro-Installation)“ erforderlich

Inhalte

  • Rechtlicher Rahmen
  • Allgemein anerkannte Regeln der Technik
    und Arbeitssicherheit
  • Prüfen und Inbetriebnahme von elektrischen
    Anlagen
  • Schaltanlagen und Verteiler
  • Projektierung und Anmeldung elektrischer Anlagen
  • Sachkundeprüfung gem. Verfahrensordnung TREI

Teilnahmevoraussetzung

Elektrotechnikermeister, Elektromaschinenbaumeister und Informationstechnikermeister, die den "Sicherheitsschein" im Rahmen ihrer Meisterprüfung nicht erworben haben

oder Industriemeister, Techniker und Ingenieure der entsprechenden Fachrichtung im Elektrobereich

oder Personen, die bereits eine Ausnahmeregelung (gem. §§ 7a, 7b, 8 oder 9 HwO) der zuständigen HWK erhalten haben.


Voraussetzungen:

Für die Teilnahme an dem TREI-Lehrgang müssen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle gem. § 7 HwO erfüllt sein.

Für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom muss u. a. die Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgen.


Folgendes ist der Lehrgangsanmeldung bitte beizufügen:

Bescheinigung/Mitteilung Ihrer HWK, dass die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt sind

oder

Kopie Ihres Meisterbriefes Elektrotechnikermeister, Elektromaschinenbauermeister oder Informationstechnikermeister.

Unter folgendem Link finden Sie die „Verfahrensordnung TREI“ mit näheren Informationen zu den Voraussetzungen:

https://www.zveh.de/maerkte-themen/technik-und-normung/trei.html

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung & Meistervorbereitung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.rast@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen