Inhalte
- allgemeine Grundlagen
Erdgas, Kennwerte, Gasarten, Verbrennungsprodukte,
AVB GasV, Muster FeuVo, Haftungsfragen bei Unfällen,
Eintragung Installateurverzeichnis,
Anmeldung einer Gasanlage - Verantwortungsbereich des VIU,
Vertragsverhältnis zwischen GVU und VIU - Begriffe der TRGI
Leitungsanlage,
Gasgeräte, Länder- und Gerätekennzeichnung,
Nennwärmebelastung, Wobbeindex,
DIN EN 437 Prüfgase, Prüfdrücke - Leitungsanlage
zugelassene Werkstoffe, Eignungsnachweis für nicht
in der TRGI aufgeführte Werkstoffe,
Einschränkung der Verwendung zugelassener
Werkstoffe, Rohre oder Verbindungen,
ergänzende Bestimmungen, Korrosionsschutz,
Verlegen der Innenleitungen,
Verwahrung der Leitungsanlagen,
Arbeiten an gasführenden Leitungen, BGV D2,
Regel- und Sicherheitseinrichtungen,
Ermittlung der Rohrdurchmesser,
Abgleich Strömungswächter, Zähleraufstellung - Gasanschluss von Gasgeräten
n Aufstellung von Gasgeräten
Gerätearten, Geräteaufbau, Sicherheitseinrichtungen
(Zündüberwachungssysteme),
Abgasüberwachungseinrichtungen,
Abgasführung, Brennerarten, Prüfzeichen
n Eignung der Aufstellungsräume
unzulässige Aufstellungsräume,
Mindestabstände und Schutzmaßnahmen bei
brennbaren Baustoffen und tragenden Bauteilen
n zusätzliche Anforderungen,
Grundlagen der Verbrennungsluftversorgung,
Aufstellung im Küchenbereich,
Verbrennungsluftverbund
n raumluftunabhängige Gasfeuerstätten, Gerätearten,
Verbrennungsluft- und Abgaseinrichtungen,
Vorschriften für die Abgasführung, Mündung über
Dach, an Tankstellen, an Garagenbereichen, an
windgeschützten Positionen, Aufstellung in Heizräumen,
Notschalter und Ansperreinrichtungen,
Richtlinien für gewerblich genutzte Gasgeräte - Abgasführung bei raumluftabhängigen Gasfeuerstätten
- Prüfung von Leitungsanlagen
Vorprüfung, Hauptprüfung, Leitungen, Anschlüsse,
Verbindungen mit Betriebsdrücken bis 1 bar,
Gebrauchsfähigkeitsprüfung, Gasspürgeräte, Sensorik,
Maßnahmen bei Gasgeruch - Inbetriebnahme, Einlassen von Gas in Leitungsanlagen
- technische Regeln Flüssiggas
- Fachpraxis: Umgang mit Gasgeräten
- praktische Prüfung
- theoretische Prüfung
Ziel
Auf der Basis der technischen Regeln für Gasinstallationen nach den Richtlinien DVGW-TRGI 2018 erweitern Sie Ihr Qualifikationsprofil, um Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken errichten zu dürfen. Mit diesem Lehrgang erwerben Sie den erforderlichen Sachkundenachweis der fachlichen Befähigung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Gasversorgungsunternehmens gemäß § 13 Abs. 2 NDAV.
Abschluss
Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der schriftlichen Prüfung ein Zertifikat des Landesinstallateurausschusses. Dies dient dem Nachweis der fachlichen Befähigung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Gasversorgungsunternehmens.
Zielgruppe
Staatlich geprüfte Techniker der Versorgungstechnik, des Bereiches Sanitär, Heizung, Klima oder eines entsprechenden Sachgebietes sowie Elektromeister und Kälteanlagenbaumeister.
In der Handwerksrolle gemäß § 7b eingetragene Gesellen/Facharbeiter mit mindestens sechsjähriger praktischer Tätigkeit in oben erwähnten Gebieten.
Inhaber einer Ausnahmeberechtigung nach § 8 HwO und § 9 HwO, einer Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 HwO sowie die Inhaber einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO mit bestandener Gesellenprüfung und mindestens dreijähriger praktischer Tätigkeit in diesen Gebieten.
Diplom-Ingenieure gemäß 5.1.2 der „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen“, die nicht im Anhang aufgeführt werden.
Förderung
WiN:
Das Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)“ wird fortgesetzt und unterstützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Niedersachsen. Darüber hinaus können Betriebsinhaber*innen von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten gefördert werden.
Die Eckdaten in Kürze:
- Zuschuss von bis zu 50 % für Lehrgangs- und
Freistellungsausgaben, Förderung muss mindestens
1.000 Euro betragen.
- die Weiterbildungen müssen spätestens am 30.06.2022
beendet sein.
- maximal 36 Monate Laufzeit.
- Erstattung erfolgt nach abgeschlossener Weiterbildung.
- der Antrag auf Förderung muss spätestens 4 Wochen vor
Beginn der Weiterbildungsmaßnahmen gestellt werden.
Weitere Informationen gibt die Beratungsstelle der NBank:
Telefon: 0511 30031 333
E-Mail: beratung@nbank.de
https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/
Weiterbildung-in-Niedersachsen
Nur die Informationen auf der Website der NBank sind verbindlich.
Prämiengutschein:
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond gefördert. Mit dem Prämiengutschein wird die Hälfte der Veranstaltungsgebühr (maximal 500 €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Sie erhalten den Gutschein im Rahmen einer verbindlichen Beratung in einer der zuständigen Beratungsstellen.
Wer wird gefördert? Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen) haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Programmstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000.
Bildungsscheck NRW:
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Informationen unter:
www.bildungsscheck.nrw.de
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.