Sachkunde zur Eintragung in das Installateurverzeichnis
Die Trinkwasser-Installation ist eines der sensibelsten Bereiche im SHK-Handwerk. Um Arbeiten an Trinkwasseranlagen durchführen zu dürfen, verlangen Wasserversorger und Netzbetreiber einen Sachkundenachweis nach TRWI. Mit unserem praxisnahen Lehrgang bereiten wir Sie umfassend auf diese Aufgabe vor. Für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung wird ein elektronisches Endgerät (Tablet, Laptop etc.) benötigt.
Zur idealen Ergänzung empfehlen wir den Kurs „TRGI Sachkundenachweis – Gaskonzession“
Inhalte
- Aktuelle Normen & Regelwerke
- Planung & Dimensionierung von Trinkwasserleitungen
- Materialien, Armaturen und Werkstoffe
- Hygiene, Rückflussverhinderung und Korrosionsschutz
- Anschluss von Geräten, Hausanschlüssen & besonderen Anlagen
- Betrieb, Wartung & Dokumentation
- Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
- Sachkundeprüfung (digital)
Zielgruppe
- Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister (Abschluss vor 1998)
- Gas- und Wasserinstallateurmeister (Abschluss zwischen 1998 - 2003)
- Installateur- und Heizungsbauermeister (Prüfung nach 2003, die das Prüfungsfach "Sicherheits- und Instandhaltungstechnik" nicht bestanden haben)
- Oder: Diplom-Ingenieure mit entsprechender Fachrichtung, staatlich geprüfte Techniker der Versorgungstechnik, Altgesellen, die bereits in die Handwerksrolle eingetragen sind
- Oder: Personen, die bereits eine Ausnahmeregelung (gem. §§ 7a, 7b, 8 oder 9 HwO) der zuständigen HWK erhalten haben
Teilnahmevoraussetzung
Für die Teilnahme an dem Lehrgang müssen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt sein.
Folgendes ist der Lehrgangsanmeldung bitte beizufügen:
Bescheinigung/Mitteilung Ihrer HWK, dass die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt sind
Oder: Kopie Ihres Meisterbriefes
Unser Tipp: Erkundigen Sie sich ebenfalls vorab bei Ihrem zuständigen Versorgungsunternehmen nach den eventuell individuellen Anforderungen für die Eintragung in das Installateurverzeichnis.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.