Die Abnahme ist der Schlüssel für die Vergütung von Bauleistungen, die Gewährleistung für Baumängel und die Verjährung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen!
Ein namhafter und führender Baurechtsreferent, Herr Rechtsanwalt Andreas Weglage, führt Sie praxisnah in die wichtigen Themenfelder. Auch auf Ihre spontane Fragen erhalten Sie konkrete Antworten.
Inhalte
- BGB und/oder VOB/B: Welches Recht ist
wann anwendbar? - Der Abnahmebegriff nach BGB
- Welche Arten der Abnahme gibt es?
- Was bedeutet die Abnahme für die Vergütung?
- Was bedeutet die Abnahme für die Gewährleistung bei
Mängeln?
(Mängelrüge vor oder nach der Abnahme?) - Der Abnahmebegriff nach VOB/B
- Welche Arten der Abnahme gibt es?
- Was bedeutet die Abnahme für die Vergütung?
- Was bedeutet die Abnahme für die Gewährleistung bei
Mängeln?
(Mängelrüge vor oder nach der Abnahme?) - Baumängel und die Folgen
- Was ist ein Baumangel?
- Wie ist ein Mangel zu rügen?
- Was sind die Rechte und Pflichten beim
- Mängelmanagement auf Seiten des Auftraggebers und
Auftragnehmers? - Welche Auswirkungen hat die Abnahme für die
Verjährung bezüglich der Vergütung und
der Gewährleistung?
Ziel
In diesem Seminar werden die entscheidenden Details zur Abnahme im Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB besprochen.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte des Bauhaupt- und Baunebengewerbes
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.