VOB/B und BGB - Schwerpunkt: Abnahme und Mangelmanagement

Die Abnahme ist der Schlüssel für die Vergütung von Bauleistungen, die Gewährleistung für Baumängel und die Verjährung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen!

Ein namhafter und führender Baurechtsreferent, Herr Rechtsanwalt Andreas Weglage, führt Sie praxisnah in die wichtigen Themenfelder. Auch auf Ihre spontane Fragen erhalten Sie konkrete Antworten.

Inhalte

  • BGB und/oder VOB/B: Welches Recht ist
    wann anwendbar?

  • Der Abnahmebegriff nach BGB
    - Welche Arten der Abnahme gibt es?
    - Was bedeutet die Abnahme für die Vergütung?
    - Was bedeutet die Abnahme für die Gewährleistung bei
    Mängeln?
    (Mängelrüge vor oder nach der Abnahme?)

  • Der Abnahmebegriff nach VOB/B
    - Welche Arten der Abnahme gibt es?
    - Was bedeutet die Abnahme für die Vergütung?
    - Was bedeutet die Abnahme für die Gewährleistung bei
    Mängeln?
    (Mängelrüge vor oder nach der Abnahme?)

  • Baumängel und die Folgen
    - Was ist ein Baumangel?
    - Wie ist ein Mangel zu rügen?
    - Was sind die Rechte und Pflichten beim
    - Mängelmanagement auf Seiten des Auftraggebers und
    Auftragnehmers?

  • Welche Auswirkungen hat die Abnahme für die
    Verjährung bezüglich der Vergütung und
    der Gewährleistung?

Ziel

In diesem Seminar werden die entscheidenden Details zur Abnahme im Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB besprochen.

Abschluss

Teilnahmezertifikat

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte des Bauhaupt- und Baunebengewerbes

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.


Ansprechpartnerin


Weiterbildungsberaterin
Fort- und Weiterbildung

Bramscher Straße 134 – 136
49088 Osnabrück

Telefon 0541 6929-702
i.rast@hwk-osnabrueck.de


Informationen

 Teilnahmebedingungen