Zeiten
Mo: 09:00-13:00 Uhr
Kursnummer
20251
Investition
Kursentgelt zurzeit 175,00 €
Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück
Die Abnahme ist der Schlüssel für die Vergütung von Bauleistungen, die Gewährleistung für Baumängel und die Verjährung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen!
Ein namhafter und führender Baurechtsreferent, Herr Rechtsanwalt Andreas Weglage, führt Sie praxisnah in die wichtigen Themenfelder. Auch auf Ihre spontane Fragen erhalten Sie konkrete Antworten.
Inhalte
- BGB und/oder VOB/B: Welches Recht ist
wann anwendbar? - Der Abnahmebegriff nach BGB
- Welche Arten der Abnahme gibt es?
- Was bedeutet die Abnahme für die Vergütung?
- Was bedeutet die Abnahme für die Gewährleistung bei
Mängeln?
(Mängelrüge vor oder nach der Abnahme?) - Der Abnahmebegriff nach VOB/B
- Welche Arten der Abnahme gibt es?
- Was bedeutet die Abnahme für die Vergütung?
- Was bedeutet die Abnahme für die Gewährleistung bei
Mängeln?
(Mängelrüge vor oder nach der Abnahme?) - Baumängel und die Folgen
- Was ist ein Baumangel?
- Wie ist ein Mangel zu rügen?
- Was sind die Rechte und Pflichten beim
- Mängelmanagement auf Seiten des Auftraggebers und
Auftragnehmers? - Welche Auswirkungen hat die Abnahme für die
Verjährung bezüglich der Vergütung und
der Gewährleistung?
Ziel
In diesem Seminar werden die entscheidenden Details zur Abnahme im Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB besprochen.
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte des Bauhaupt- und Baunebengewerbes
Investition
Kursentgelt zurzeit 175,00 €
Die erhobenen Entgelte werden gemäß § 4 Nr. 21 a, bb UstG bis auf Weiteres umsatzsteuerfrei erhoben. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ort
der Handwerkskammer
Bramscher Straße 134 - 136
49088 Osnabrück